Weiterbildungs-Förderaktion SDL 2023
Sprachdienstleister verfügen stets über umfangreiche Sachkompetenz in unterschiedlichen Fachbereichen wozu eine laufende Weiterbildung der fachlichen Qualifikationen erforderlich ist. Mit der Weiterbildungs-Förderaktion 2023 unterstützt die Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister die Mitglieder der Berufsgruppe bei deren Fortbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Mitglieder der Berufsgruppe der Sprachdienstleister der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister mit aufrechter (d.h. aktiver, nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung, die keinen Rückstand hinsichtlich der WK-Mitgliedsbeträge haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen (die mit dem in unserer Fachgruppe angemeldeten Gewerbe in direktem Zusammenhang stehen) im Jahr 2023 in Form eines direkten Zuschusses. Gefördert wird die Teilnahme an Workshops, Schulungen, Webinaren, Konferenzen, Messen.
Konkret sind das Ausbildungsmaßnahmen folgender Institutionen:
Hinweis:
Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht bei den genannten Institutionen angeboten werden, erfolgt eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit durch den Berufsgruppenausschuss der Wiener Sprachdienstleister.
Nicht gefördert werden (beispielhaft):
- Businessthemen, die von den EPU-Workshops oder WIFI-Weiterbildungen abgedeckt werden (z.B. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Gesprächstechniken)
- Entfernt fachverwandte Themen (z.B. Rechtskunde für Rechtsübersetzer, technische Grundlagen für technische Übersetzer)
- Messen und Konferenzen, wenn sie primär der Kundenakquise dienen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden 50 % der (Netto-)Kosten einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung
- bis zur Maximalhöhe von 100 Euro (für EPUs) und
- 200 Euro (für juristische Personen).
Nicht übernommen werden Reise- und Übernachtungskosten (Diäten).
Pro EPU darf eine Weiterbildung konsumiert werden und pro Unternehmen (juristischer Person) dürfen maximal 2 MitarbeiterInnen an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen.
Wie lange gilt die Förderaktion?
Die Zuschussvergabe erfolgt bis zur Ausschöpfung der Mittel. Der Förderzeitraum ist auf das Kalenderjahr 2023 beschränkt (Antragstellung bis längstens bis 31.12.2023). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragstellung
Die Förderung ist nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme per Mail an dienstleistung@wkw.at bei der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister zu beantragen.
Erforderliche Beilagen:
- Angabe der Unternehmensdaten (Firma, Ansprechperson, Adresse, E-Mail)
- Bankverbindung
- Rechnungskopie, auf der die Bezeichnung der Kurs-, Fort-, Weiterbildungsmaßnahme ersichtlich ist
- Zahlungsnachweis
- Feedbackbogen der Wiener Sprachdienstleister
Sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten werden nur zur Abwicklung der Förderung verarbeitet.