th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Informationen für Maler und Tapezierer betreffend Corona

Aktuelle Informationen für die Berufsgruppen

Aktuelle Informationen zum Thema Corona 

Aktuelle Rechtslage

Rechtslage bis inklusive 31.12.2022

Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen, gültig ab 01.09.2021

Der neue Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen gilt rückwirkend ab 01.09.2021 und läuft bis zum 30.04.2022.

Der neue Generalkollektivvertrag übernimmt die bisherige Regelung zum Maskentragen in Betrieben und stellt außerdem erstmals klar, dass der Arbeitgeber das Maskentragen im Betrieb anordnen kann.

Der Mitarbeiter kann sich durch einen 3G-Nachweis von der Maske befreien.

Gestrichen wurde die Regelung, dass sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit testen lassen kann, wenn er dazu durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet ist.

Zum Generalkollektivvertrag (Rechtslage bis inklusive 31.12.2022)

Nähere Informationen zum Thema Baustellen

Stand: