Verordnung: Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe Lebens- und Sozialberatung sowie Änderungen
BGBl II 140|2003 und BGBl 112|2006 Verordnung für das Gewerbe der LSB und RIS - konsolidierte Fassung mit allen Änderungen
140. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit büer die Zugangsvoraus-
setzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und
Sozialberatungs-Verordnung), Ausgegeben am 14.2.2003, BGBL. Teil II
Auszug aus der Inhaltsübersicht BGBl II
Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Tätigkeit
Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
Ausbildungsberechtigte Personen
Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung (Anhang)
Übergangsbestimmung