Der Vermittlungsvertrag
Der Vertrag zwischen Vermittler/Agentur und Auftraggeber
Der Vermittlungsvertrag ist der Vertrag, der bei Vermittlung eines Personenbetreuers durch eine Vermittlungsagentur/einen Vermittler abgeschlossen wird.
Er muss zumindest folgende Inhalte umfassen:
- Name und Anschrift des Auftraggeber
- Name und Anschrift der zu betreuenden Person
- Einsatzort der Personenbetreuung
- Voraussetzungen einer zu vermittelnden Personenbetreuung
- Höhe der Vermittlungsprovision
- Beginn und Ablauf des Vermittlungsvertrages