Rechte & Pflichten
Die Rechte und Pflichten selbständiger Personenbetreuer im Überblick

Die Rechte selbständiger Personenbetreuer
- Das Recht auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung
- Persönliche Weisungsfreiheit (gewisse Dienstleistungen können sanktionslos abgelehnt werden)
- Recht auf Vertretung (Personenbetreuer können sich generell vertreten lassen bzw. Hilfskräfte hinzuziehen)
- Das Recht, in der Wohnung des Betreuten zu wohnen (ausschließlich nach vertraglicher Vereinbarung)
- Das Recht, Werbung für die von ihm angebotenen Dienste zu machen und auch mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten
Die Pflichten des Personenbetreuers
- Anmeldung des Gewerbes der Personenbetreuung
- Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Einhaltung der Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Pflegeeinrichtungen
- Verschwiegenheitspflicht
- Verpflichtung zur Führung des Haushaltsbuches
- Einhalten der Standesregeln
- Vermeidung von Gefahren
- Beim Vertragsabschluss sind besonders die verpflichtende Schriftlichkeit des Betreuungsvertrages sowie die Informationspflicht nach dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten.
- Meldepflicht
- Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Steuerliche Abgabenleistung
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (erfordert die Entrichtung der Kammerumlage)