Öffnungszeiten im Handel ab 1.1.2008
Bundeseinheitliche Grundregeln
Montag bis Freitag | Samstag | ||
von | bis | von | bis |
6.00* | 21.00 | 6.00 | 18.00 |
* Niederösterreich hat auf 5.00 vorverlegt |
Die Gesamtoffenhaltedauer pro Woche beträgt ab Jänner 2008 während des oben schematisch dargestellten Rahmens maximal 72 Stunden. Diese Zeitspannen kann der Landeshauptmann nur für Verkaufsstellen von Bäckereibetrieben, Verkaufsstellen für Naturblumen, Verkaufsstellen für Süßwaren und Verkaufsstellen für Obst und Gemüse verlängern.
Der früheste Aufsperrzeitpunkt kann vom Landeshauptmann mit Verordnung vorverlegt werden:
- am Montag auf irgendeinen Zeitpunkt vor 6.00 Uhr, wenn ein besonderer regionaler Bedarf besteht;
- von Dienstag bis Freitag - unter Berücksichtigung der Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung und der Touristen - auf 5.00 Uhr.
Der späteste Zusperrzeitpunkt kann vom Landeshauptmann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden:
- von Montag bis Freitag - unter Berücksichtigung der Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung und der Touristen - über 21.00 hinaus;
- am Samstag, wenn ein besonderer regionaler Bedarf besteht, über 18.00 hinaus.
Die Ausnahmen können vom Landeshauptmann regional eingegrenzt werden.
Außerdem kann der Landeshauptmann montags bis freitags aus Anlass von Orts- und Straßenfesten oder in Gebieten, in denen bedeutende Veranstaltungen stattfinden, einen späteren Ladenschluss als 21.00 Uhr (äußerstenfalls 0.00 Uhr) erlauben.
Die Möglichkeit für den Landeshauptmann, an Werktagen ausgenommen Samstag längere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen in unmittelbarer Nähe eines Marktes zuzulassen, bleibt bestehen.
Es bleibt dabei, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Das neue Öffnungszeitenrecht ändert auch nichts an der Möglichkeit des Landeshauptmanns, an Sonn- und Feiertagen Ausnahmen von Ladenschluss vorzusehen.
Informationen über spezifische Öffnungszeiten-Regelungen in den Bundesländern, die von den bundeseinheitlichen Grundregeln abweichen:
Wien | Kurzübersicht Öffnungszeiten-Regelung Wien |
Niederösterreich | Neben vielen Detailbestimmungen sind die beiden wichtigsten Ausnahmen das Offenhalten an Mo - Fr bereits ab 5.00 (Pkt. I 2 a) und das Offenhalten ohne Dienstnehmerbeschäftigung in Tourismusgemeinden (I 2 g). Download Merkblatt Öffnungszeiten Niederösterreich |
Oberösterreich | Übersicht Öffnungzeiten-Regelungen Oberösterreich |
Burgenland | Download Merkblatt Öffnungszeiten Burgenland |
Salzburg | Verordnung zu Verkaufsstellen im Salzburger Hauptbahnhof |
Kurzübersicht Öffnungszeiten-Regelung Salzburg | |
Steiermark | Übersicht Öffnungszeiten Steiermark |
Tirol | Übersicht Öffnungszeiten-Regelungen Tirol |
Vorarlberg | keine Besonderheiten - Link zu Homepage Sparte Handel Vorarlberg |
Kärnten | Überblick Öffnungszeiten-Regelungen Kärnten |