Pyrotechnik: Informationsmaterial
Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels 2019/2020 und der üblichen Silvesterfeiern ersucht das Bundesministerium für Inneres, die einschlägigen Gewerbetreibenden auf die nachstehenden Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 nachdrücklich hinzuweisen: pdf-Dokument (siehe Anhang)
Aktuelle Aktivitäten und Informationen des Österreichischen Pyrotechnikhandels
- CE-Kennzeichnung
- Kategorisierung und Altersbeschränkungen
- Längere Aufbewahrungspflichten gem. § 27 Abs. 4 PyrTG 2010
- Waldbrandverordnung
- Ortsgebiet
- Versandhandelsverbot
- kurzfristige Verkaufsstände (Betriebsanlagengenehmigung)
Ab 1. Juni 2018 dürfen nur mehr solche chemischen Stoffe hergestellt, importiert und/oder vermarktet werden, die nach der REACH-Verordnung registriert sind. Mit selbigem Stichtag endet auch die letzte Übergangsfrist und damit verliert jede Vorregistrierung ihre Gültigkeit.
Die ECHA, Europäische Chemikalienagentur, hat Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen mit Stand Juni 2017 herausgegeben. Dieses Dokument hilft Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen festzustellen, ob Sie im Rahmen von REACH Verpflichtungen unterliegen.
Der Österreichische Pyrotechnikhandel sowie die Landesinnung der Chemischen Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- & Gebäudereinigung in NÖ haben sich der
angeschlossen.