Unterschied zum Makler oder Gelegenheitsvermittler
Makler und Vermittler sind nicht vertraglich verpflichtet im Namen eines Geschäftsherren tätig zu werden. In der Regel versucht der Makler den Bedarf eines Kunden zu decken, indem er nach bestimmten Kriterien unter vorhandenen Anbietern eine Auswahl trifft. Das heißt, das gleiche Geschäft kann einmal mit diesem Anbieter, das nächste Mal mit einem anderen abgeschlossen werden. Mit dem Vermittler verhält es sich ähnlich.
Der Handelsagent hingegen hat mit einem bestimmten Geschäftsherren vertraglich vereinbart für ihn nach Kräften dauerhaft tätig zu sein. Deshalb besteht für den Handelsagenten ihm gegenüber auch eine Interessenswahrnehmungspflicht, die ihn bindet das Bestmögliche für diesen Geschäftsherren zu tun und die Unterstützung von Konkurrenzfirmen oder –produkten natürlich ausschließt. Er darf allerdings sehr wohl für andere Firmen als Agent arbeiten, sofern es sich nicht um Betriebe in Konkurrenz zu bestehenden Vertretungen handelt.