Wo und wie kann man den Gewerbeschein als Handelsagent beantragen?
Für die Tätigkeit als Handelsagent mit Firmensitz in Wien melden Sie das freie Gewerbe "Handelsgewerbe und Handelsagent“/Sparte Handel, im Haus der Wiener Wirtschaftskammer an:
GRÜNDERSERVICE - Gewerbeanmeldung
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
T +43 1 514 50 DW 1050
(Voranmeldung ist nicht notwendig)
Hier werden Sie von erstklassigen Fachleuten nicht nur gründlich beraten (so wie es das Gesetz vorschreibt), sondern es wird die Anmeldung für Sie sofort, schnell und unbürokratisch auf elektronischem Wege erledigt.
Darüber hinaus erhalten Sie hier auch die erforderlichen Formulare und Anträge für Sozialversicherung und Finanzamt.
Sollten Sie zum ersten Mal in Ihrem geplanten Geschäftsfeld als Unternehmer tätig werden (Neugründung) sind Sie nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz von Gebühren und Abgaben befreit. So entfallen z.B. die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie die Firmenbucheintragung.
Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) für Übernehmer - FAQ
Folgende Unterlagen müssen Sie für die elektronische Gewerbeanmeldung mitbringen:
- Reisepass oder Geburtsurkunde gemeinsam mit
- Staatsbürgerschaftsnachweis (oder falls nötig Aufenthaltstitel)
- Sozialversicherungskarte.
Nach etwa einer Woche wird ein Auszug über die Eintragung im Gewerberegister zugestellt.