Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
© fotogestoeber | stock.adobe.com
Lebensmittelhandel, Landesgremium

Rechtshilfe Paket Onlinehandel

für Mitglieder des Wiener Lebensmittelhandels

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Verstöße gegen Rechtsvorschriften können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird. Ein Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (ECG) kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000,00 Euro bestraft werden. Darüber hinaus ist auch eine Unterlassungsklage bei Gericht möglich.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, hat das Gremium für Sie das Rechtshilfepaket Onlinehandel in verschiedenen Varianten geschnürt:

Rechtshilfepaket 1

Rechtshilfepaket Onlinehandel- „Prüfung“: 250,00 Euro - 50% der Kosten werden vom Landesgremium gefördert. Die Prüfung der Webseite (Onlineshop) umfasst:

  • Telefonische Detailabstimmung der zu prüfenden Inhalte
  • Impressum für Online-Dienste hinsichtlich der Konformität nach dem ECG, Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAGG
  • Prüfung des Webshops hinsichtlich der Konformität zum ECG und VRUG/FAGG (Infopflichten zum Webshop, Preisangabe, technische Schritte zum Vertragsabschluss und Korrekturmöglichkeiten, Informationspflichten)
  • AGB-Prüfung allgemein auf Konformität nach den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen mit Schwerpunkt auf Widerrufs-/Rücktrittsrecht
  • Übermittlung der schriftlichen Stellungnahme, enthält keine Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge oder Anregungen

Rechtshilfepaket 2

Rechtshilfepaket Onlinehandel (Neuerstellung) – 850,00 Euro brutto inkl. 20 Prozent Ust - Zuschuss an Gremialmitglieder 450,00 Euro. Das Rechtshilfepaket für Webshopbetreiber beinhaltet die folgenden Leistungen: 

  • Erstellung der notwendigen Rechtstexte, angepasst an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Vertriebskanäle (AGBs, sinnvolle individuell angepasste Klauseln, gesetzlich notwendige Rücktrittsbelehrungen, notwendige Informationen und Belehrungen nach dem KSchG, E-Commerce Gesetz (ECG), Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und Verbraucherrechte-Richtlinie- Umsetzungsgesetz – VRUG, Im-pressum nach dem ECG, Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAAG, Datenschutzbelehrung nach Art 13 DSGVO), etc.
  • Übernahme einer Haftung im Falle einer fehlerhaften Erstellung der Rechtstexte und damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen
  • „Endabnahme“ (Probekauf) durch den bearbeitenden Rechtsanwalt Dr. Noha

Rechtshilfepaket 3

Rechtshilfepaket Onlinehandel - „Korrektur und Ergänzung“: 600,00 Euro 50% werden vom Landesgremium gefördert. Das Paket beinhaltet folgende Leistungen: 

  • Erstellung von detaillierten Korrekturvorschlägen zu unzulässigen Klauseln
  • Verfassung von Rechtstexten, die zur Erfüllung der Informationspflichten und Rücktrittsbelehrungen nach dem KSchG, E-Commerce Gesetz (ECG), Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) erforderlich sind
  • Individuelle Beratung und Empfehlung sinnvoller zulässiger Klauseln entsprechend der Branche und des Einzelfalls

Rechtshilfepaket 4

Beratungsgespräch mit einer spezialisierten Rechtsanwältin (inkl. Impressumsprüfung): 108,00 Euro 50% werden vom Landesgremium gefördert

Rechtshilfepaket 5

Prüfung des Impressums samt Korrektur: 42,00 Euro - 50% werden vom Landesgremium gefördert

Sie möchten eines unserer Rechtshilfe-Pakete in Anspruch nehmen?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Ihren Firmendaten und welches Paket Sie buchen möchten an Lebensmittelhandel@wkw.at. Wir leiten Ihre Anfrage danach an unsere Rechtsanwältin weiter, die sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Die Förderungen werden nach Einlangen der Förderanträge vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsrahmen ist beschränkt. Die Förderung wird, bei
Vorliegen der Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinien (liegen im Gremium zur Einsicht auf) gewährt.