Allerheiligenmärkte, Christbaummärkte und Neujahrsmärkte
Die Vergaberichtlinien
Seit 2018 gelten neue Vergaberichtlinien für Allerheiligenmärkte, Christbaummärkte und Neujahrsmärkte
- Sie können Ihr schriftliches Ansuchen jederzeit bei der zuständigen Marktamtsabteilung abgeben. Spätestens jedoch bis zum 1. September jeden Jahres.
- Sie bekommen im Laufe des Jahres rechtzeitig den entsprechenden Zuweisungsbescheid inklusive Erlagschein zugesandt.
Bitte den Erlagschein umgehend einzahlen! Bei offenen Marktgebühren können Sie keinen Marktplatz mehr beziehen! - Damit haben Sie bereits die Berechtigung zum Bezug Ihres Marktplatzes erlangt.
- Für die Restplatzvergabe gibt es folgenden Modus:
Die Plätze, welche nach Ablauf der Vormerkfrist nicht bezogen wurden, werden einige Tage später, auf der Homepage des Marktamtes veröffentlicht.
Interessenten ersuchen wir beim örtlich zuständigen Marktamt um Zuweisung des jeweiligen Marktplatzes anzusuchen.