Zwei lächelnde Personen mit Brillen und Kopfbedeckungen stehen an Markthütte voller Süßwaren, eine Person hält großen Lutscher in der Hand
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Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium

Allerheiligenmärkte, Christbaummärkte und Neujahrsmärkte

Die Vergaberichtlinien

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Seit 2018 gelten neue Vergaberichtlinien für Allerheiligenmärkte, Christbaummärkte und Neujahrsmärkte

  1. Sie können Ihr schriftliches Ansuchen jederzeit bei der zuständigen Marktamtsabteilung abgeben. Spätestens jedoch bis zum 1. September jeden Jahres. 
  2. Sie bekommen im Laufe des Jahres rechtzeitig den entsprechenden Zuweisungsbescheid inklusive Erlagschein zugesandt.
    Bitte den Erlagschein umgehend einzahlen! Bei offenen Marktgebühren können Sie keinen Marktplatz mehr beziehen!  
  3. Damit haben Sie bereits die Berechtigung zum Bezug Ihres Marktplatzes erlangt.
  4. Für die Restplatzvergabe gibt es folgenden Modus:
    Die Plätze, welche nach Ablauf der Vormerkfrist nicht bezogen wurden, werden einige Tage später, auf der Homepage des Marktamtes veröffentlicht.
    Interessenten ersuchen wir beim örtlich zuständigen Marktamt um Zuweisung des jeweiligen Marktplatzes anzusuchen.