Unterstützung für Ihren Internet-Auftritt
Diese beiden Aktionen gelten für alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums Wien des Einzelhandels mit Mode & Freizeitartikeln, die
- zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens 18 Monaten Mitglied im Landesgremium sind,
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inklusive dem aktuellen Jahr) und keine Rückstände haben.
Die Internetförderung 2020
betrifft
- die Errichtung einer Website oder eines Webshops und
- die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops.
- Nicht gefördert werden regelmäßig wiederkehrende Lizenzen oder Gebühren.
Das Ausmaß beträgt
- bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
- maximal 1.000 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Das Landesgremium prüft die einlangenden Ansuchen und die Durchführungen.
Weitere Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich.
Gefördertes Rechtshilfepaket 2020
Immer mehr Handelsbetriebe nutzen die Chance, im Internet präsent zu sein oder über einen Webshop zu verkaufen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Verstöße gegen Rechtsvorschriften können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird. Ein Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (ECG) kann mit einer hohen Verwaltungsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus kann aber auch eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, deren Streitwert selbst gezahlt werden muss.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, bietet das Gremium für Sie ein Rechtshilfepakt nach österreichischem Recht für Online-Shops in verschiedenen Varianten und eine individuelle Beratung über eine spezialisierte Anwaltskanzlei an.
Detaillierte Informationen finden Sie im Downloadbereich!