Unterstützung für Ihren Internetauftritt
Diese Förderungen gelten alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Mode & Freizeitartikeln, die
- zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens 6 Monaten Mitglied im Landesgremium sind,
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben.
Internetförderung 2021
Geförderte Maßnahmen:
- die Errichtung einer Website oder eines Webshops
- die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops
- KEINE Förderung bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren, Hardware, Bildungsmaßnahmen und Kosten für Fotograf.
Ausmaß der Förderung:
- bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
- maximal 700 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr
Das Landesgremium prüft die einlangenden Ansuchen und die Durchführungen.
Weitere Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich.
Gefördertes Rechtshilfepaket 2021
Immer mehr Handelsbetriebe nutzen die Chance, im Internet präsent zu sein oder über einen Webshop zu verkaufen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Verstöße gegen Rechtsvorschriften können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird. Ein Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (ECG) kann mit einer hohen Verwaltungsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus kann aber auch eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, deren Streitwert selbst gezahlt werden muss.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, bietet das Gremium für Sie ein Rechtshilfepakt nach österreichischem Recht für Online-Shops in verschiedenen Varianten und eine individuelle Beratung über eine spezialisierte Anwaltskanzlei an.
Detaillierte Informationen finden Sie im Downloadbereich!