Lehre
Lehre im Mode- und Freizeithandel
Der Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau ist mit einer Lehrzeit von 3 Jahren eingerichtet. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, unter anderem die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
- Verkaufsgespräche führen,
- Mitwirkung an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung
- Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten
Informationen zur aktuellen Lehrlingsstatistik.