Barrierefreiheit im Papier- und Spielwarenfachhandel
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz strebt der Gesetzgeber eine vollkommene gesellschaftliche Gleichstellung behinderter mit nichtbehinderten Personen in allen Lebensbereichen an.
Das BGStG verbietet eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung.
Die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen betrifft grundsätzlich auch öffentlich zugängliche Gebäude wie Geschäftslokale, wobei auf Grund einer Übergangsbestimmung die Barrierefreiheit für Gebäude erst nach dem 31.12.2015 zur Gänze erreicht sein muss. Bis dahin gilt die Barrierefreiheit nur für Neubauten (Baubewilligung ab 1.1.2006).
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