Arzneimittel und Fieberthermometer
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Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel, Landesgremium

Gewerbeberechtigung für den Handel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien

Der „Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien“ ist ein reglementiertes Gewerbe

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Vor der Ausübung dieses Gewerbes sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Für jede gewerbliche Tätigkeit brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde (in Wien sind das die Magistratischen Bezirksämter) ausgestellt wird.

Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn Sie eine Tätigkeit

  • selbstständig,
  • regelmäßig und
  • mit Neuer Verweisder Absicht, Gewinn zu erzielen,

durchführen.

Als "selbstständig“ gilt Ihre Tätigkeit, wenn Sie diese auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben.

Als "regelmäßig ausgeübt“ wiederum gilt sie, wenn man annehmen kann, dass Sie die Tätigkeit wiederholen oder sie üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt.

Eine Gewerbeberechtigung im Allgemeinen (freies Gewerbe) erhalten Sie, wenn Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder eines anderen Staates, mit dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen wurde, oder es wurde Ihnen ein Aufenthaltstitel; der Sie zur gewünschten selbstständigen Tätigkeit berechtigt, erteilt.
  • Ihr Wohnsitz ist in Österreich (kein Wohnsitz in Österreich ist erforderlich, wenn die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen im Sitzstaat des Gewerbeinhabers durch Übereinkommen gesichert ist oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird, der seinen Wohnsitz in Österreich hat. Der gewerberechtliche Geschäftsführer braucht dann keinen österreichischen Wohnsitz, wenn er Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR ist oder wenn die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen im Sitzstaat des gewerberechtlichen Geschäftsführers durch Übereinkommen gesichert ist; der gewerberechtliche Geschäftsführer muss aber in der Lage sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen!
  • Gegen Sie liegen keine Ausschlussgründe vor (z.B. Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten, gerichtliche Verurteilungen, das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist).

Für eine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt werden:

Die Drogisten-Verordnung regelt den Zugang. Wenn Sie mit Arzneimitteln, Chemikalien, Giften und/oder Waren, die der Drogerie vorbehalten sind, handeln wollen, sind für die Anmeldung dieses reglementierten Gewerbes besondere Voraussetzungen nötig.

Im Normalfall ist das, zusätzlich zur

  • Lehrabschlussprüfung und
  • einer mindestens 2jährigen fachlichen Tätigkeit,
  • die Ablegung einer Befähigungsprüfung.

Mit dieser Prüfung weisen Sie die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nach, um das Gewerbe selbstständig ausüben zu können.

Die Prüfung zum Befähigungsnachweis für Drogisten wird nur in Salzburg abgenommen (Inhalt und Ablauf der Prüfung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt), nähere Informationen zu den Prüfungsunterlagen und den Prüfungsterminen erhalten Sie durch Frau Schädl unter 0662/8888-272.

Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung

Kann der Befähigungsnachweis nach den oben erwähnten Regelungen nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit der Feststellung einer individuellen Befähigung. Dabei sind der Gewerbebehörde (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 63) durch entsprechende Beweismittel die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen.

Gegebenenfalls kann die Behörde das Vorliegen der individuellen Befähigung auf eine Teiltätigkeit eines Gewerbes einschränken bzw. von der Absolvierung eines Anpassungslehrganges oder einer Eignungsprüfung abhängig machen.

Gewerbeanmeldung nach Vorliegen aller Unterlagen

Mit dem Nachweis der Befähigung bzw. des Bescheides über das Vorliegen der individuellen Befähigung kann das Gewerbe für den Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien beim Magistratischen Bezirksamt (wenn der Standort in Wien liegt) angemeldet werden.