Elektroaltgeräte
Infos zu Abgabestellen und zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien
Inhaltsübersicht
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Rücknahme von Elektroaltgeräten und von Altbatterien
Nach § 5 Abs. 2 und 3 Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) sowie nach§ 9 Abs. 2 und 12 Abs. 2 Batterienverordnung (Batt-VO)im Versand- und Internethandel
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Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie von Geräte- und Fahrzeugaltbatterien
Teilnehmende Versandhandelsunternehmen
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Elektroaltgeräte- und Batterien-Abgabestellen für den Versandhandel
Detaillierte Liste