Aktuelle Informationen Coronavirus für Versicherungsagenten
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Aktuelle Meldungen
15.1.2021
Verlängerung der 2. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung bis 24. Jänner 2021
>> Verordnung
29.12.2020
Änderung der 3. VO Lockdown-Umsatzersatz
>>Verordnung
>>Weitere Informationen
Änderung der Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000)
>>Verordnung
>>Weitere Informationen
23.12.2020
3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Die VO tritt mit 26. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 4. Jänner 2021 außer Kraft.
Die Vermittlung von Versicherungen ist wie schon bei der letzten Lockdown-Verordnung als nicht körpernahe Dienstleistung vom Verbot des Betretens des Kundenbereichs ausgenommen.
>>Verordnung
17.12.2020
Fixkostenzuschuss II „Verlustersatz“ mit 3 Mio. Euro Obergrenze
>>Fixkostenzuschuss - Corona Hilfs-Fonds
17.12.2020
Umsatzersatz für direkt betroffene Branchen ab 7. Dezember 2020
>>Eckpunkte zum Lockdown-Umsatzersatz Dezember und weitere Infos auf umsatzersatz.at
17.12.2020
3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-SchuMaV) BGBl. II Nr. 566/2020 kundgemacht
In Kraft ab 17.12.2020 bis inkl. 26.12.2020, Ausnahme für 24. und 25.12.2020
>>weitere Informationen
>>Sondernewsletter VA
16.12.2020
Neues Covid-19-Ratenzahlungsmodell für gestundete Steuern und Abgaben
Wichtige Erleichterungen für Unternehmen durch Zwei-Phasen-Modell für Abgabenschulden der Finanzverwaltung und Sozialversicherung
2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 544/2020)
Ab Montag, 7. Dezember 2020, dürfen alle Handels - und Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen. Versicherungsagenturen als nicht körpernahe Dienstleistungsanbieter waren vom Betretungsverbot schon bisher ausgenommen.
Lockerung der Corona-Maßnahmen
Die Eckpunkte im Überblick und Informationen
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (1. COVID-19-NotMV-Novelle) BGBl. II Nr. 528/2020 kundgemacht
In Kraft ab 27.11.2020 um 00:00 Uhr, Ausgangsbeschränkung bis 6.12.2020 verlängert Dienstleistungen möglichst nur noch gegenüber Einzelpersonen (Dienstleister und Kunde)
- 1. COVID-19-NotMV- Novelle - konsolidierte Fassung
- Infos zu Ausgangsregelungen, Schutzmaßnahmen und öffentlicher Raum
- rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Die wichtigsten Fakten zur Umsatzersatzrate im Handel
Zusammenfassung
ÖNACE 66.22.-0 nicht in der Liste der direkt betroffenen Unternehmen erfasst
2. Richtlinie für indirekt betroffene Betriebe in Ausarbeitung
- weitere Informationen: www.umsatzersatz.at/#faqs
Die Fixkostenzuschussrichtlinie II
Die wichtigsten Eckpunkte für Versicherungsagenten im Überblick
COVID-19 Notsituationsverordnung BGBl. II Nr. 479/2020 kundgemacht
In Kraft ab 17. November 2020 um 00:00 Uhr
1. Novelle zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO BGBl. II Nr. 472/2020 kundgemacht – In Kraft ab 11.11.2020 um 0:00 Uhr
Wesentliche Inhalte sind insbesondere:
- Eingrenzung der Ladenöffnungszeiten von Betriebsstätten des Handels auf längstens 19:00 Uhr (Ausnahmen: Insbesondere Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 m² Verkaufsfläche)
- Da Versicherungsagenten nicht auf Grund eines Handelsgewerbes tätig werden, fallen sie nicht unter § 5 Abs 5 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
- Ausgangssperre wird durch Beschluss des Hauptausschusses des Nationalrates ab 12.11.2020 um weitere 10 Tage verlängert
- Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19- SchuMaV
COVID-19-SchußmaßnahmenVO (BGBl. I Nr. 463 /2020)
Weitere COVID-19-Verschärfungen ab 25.10.2020
18. September 2020
Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft
10. COVID-19-Lockerungs-VO – gültig ab Montag, 14.9.2020
Das Gesundheitsministerium hat mit der VO BGBl. II 398/2020 verschärfte Maßnahmen eingeführt.
Fixkostenzuschuss – Phase 2
Anträge via Finanzonline für die Tranche 1 ab dem 16.9.2020 und für die Tranche 2 ab dem 16.12.2020 möglich
Das Bundesministerium für Finanzen hat die neue Förderrichtlinie für die Phase 2 des Instrumentes Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fonds online gestellt.
Informationen finden Sie hier: Website des BMF; Finanzonline; WKO Factsheet
5. COVID-19-Lockerungs-VO – in Kraft seit 15.6.2020
Das Gesundheitsministerium hat mit der VO BGBl. II 266/2020 weitere Lockerungen eingeführt.
4. Covid-Lockerungs-VO – in Kraft seit 30.5.2020
Die Bundesregierung hat am 29.5.2020 weitere Lockerungsschritte der Corona-Maßnahmen bekanntgegeben, die Änderungen sind seit 30.5.2020 in Kraft.
Vollständige Öffnung aller Dienstleistungen durch Versicherungsagenten ab 1.5.2020
- Betriebsstätte: 10 m² pro Kunde, Mund-Nasen-Schutz, 1 Meter Abstand zwischen Anwesenden
- Kundenwohnung: Mund-Nasen-Schutz, 1 Meter Abstand zwischen Anwesenden empfohlen
Beendigung des Notbetriebes bei Zulassungsstellen unter Auflage von Hygiene- und Abstandsregeln - Öffnung wieder möglich ab 14.4.2020.
Versicherungsvermittlungen bis zumindest 30.4.2020 nur telefonisch oder elektronisch möglich.
Härtefall-Fonds – Weitere Nachbesserungen und Comeback-Bonus
Das Sicherheitsnetz für kleine Betriebe wird erneut ausgeweitet
Verbesserungen beim Härtefall-Fonds
Wesentliche Erleichterungen für Unternehmen
Corona-Familienhärteausgleich
- Infos zur Antragstellung beim Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend
- Kontakt: Familienservice-Tel.: 0800-240-262
Härtefall-Fonds – 2. Phase: Antrag ab 20.4.2020 möglich
Nach der 1. Phase der Soforthilfe für selbstständige Gewerbetreibende wird nun die 2. Antragsphase des Härtefallfonds eröffnet.
Härtefall-Fonds: Auch Anträge für Betrachtungszeitraum 16. April 2020 bis 15. Mai 2020 nun möglich
Die Förderung für diesen Zeitraum kann ab 16. Mai 2020 eingereicht werden.
Geld für Unternehmen: Fixkostenzuschuss kann bereits heuer ausbezahlt werden.
Anträge dafür können bereits ab 20. Mai gestellt werden.
An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen, die für Versicherungsagenten relevant sind. Da es laufend zu Änderungen kommen kann, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Bitte verfolgen Sie jeweils die Änderungen in den untenstehenden Links oder wenden sich bei Fragen an die Ansprechpartner:
- Hotlines
- WKO-Seite zu Corona
- Corona und EPU
- www.bundeskanzleramt.gv.at
- www.sozialministerium.at
- Ansprechpartner im Landesgremium
Newsletter
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen als Newsletter der Versicherungsagenten zum Download zusammengefasst.
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Schutzmasken
WKÖ organisiert Schutzmasken für heimische Betriebe