Finanzdienstleister, Fachgruppe

Obmann Eric Samuiloff bittet um Unterstützung für die Beibehaltung der unechten Umsatzsteuerbefreiung

EU-Konsultation bis 3. Mai 2021 für Rückmeldungen offen

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Die Europäische Kommission strebt die Einführung einer generellen Umsatzsteuerpflicht für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen an. In diesem Sinne sollen künftig auch reine Vermittlungsdienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Da der größere Teil der Kunden österreichischer Finanzdienstleister Verbraucher ist, würde dies dazu führen, dass entweder die Gewinnspanne um 16,67% reduziert wird oder sich die Kosten für die Verbraucher um 20% erhöhen, ohne dass die Finanzdienstleister davon profitieren.

Ich als Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien spreche mich klar gegen eine Änderung der bestehenden Regelungen aus!

Unsere Position lautet:

  • Die bestehende unechte Umsatzsteuerbefreiung im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen soll keinesfalls abgeschafft werden. Im Gegenteil sollte die Ausnahme auf alle Finanzdienstleistungen (insbesondere auf die Vermögensverwaltung, die Beratungsdienstleistung, Krypto-Assets sowie Leasing) erstreckt werden.
  • Eine Abschaffung der unechten Umsatzsteuerbefreiung würde dazu führen, dass sich die Kosten von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen bzw. von Finanz- und Versicherungsprodukten für Verbraucher als Endkunden deutlich erhöhen.
  • Die national unterschiedlichen Ausnahmen und Auslegungen im Umsatzsteuerrecht stellen kein wesentliches Hindernis für grenzüberschreitende Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen dar. Wesentlich sind geografische und sprachliche Besonderheiten sowie die persönliche Beziehung zwischen Kunden und Berater.

Um unserer Position besonderes Gewicht zu verleihen, ist es wichtig, dass möglichst viele Betriebe sich vor dem 3. Mai 2021 bei der Konsultation der Europäischen Kommission einbringen. Dies ist unter ec.europa.eu möglich.

Wichtig: Je mehr Teilnehmer unsere Antworten bei der Konsultation platzieren, desto eher wird die aktuelle Regelung beibehalten.

Wir haben bereits den Konsultations-Fragebogen im obigen Sinn beantwortet und senden diesen gerne nach Anfrage per Mail an diefinanzdienstleister@wkw.at zu.

Ihr Fachgruppenobmann

Eric Samuiloff