Finanzdienstleister, Fachgruppe

Grundumlage für Mitglieder der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien

Höhe, Berufsgruppen, ruhende Berechtigung

Lesedauer: 1 Minute

Grundumlage für 2024

Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung am 3.10.2023 der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien wurde die Grundumlage 2024 für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt:

FG Finanzdienstleister
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen: 
  • Bausparvermittler
€ 130,00
  • Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistungen
€ 130,00
  • alle Sonstigen
€ 240,00

Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte des zutreffenden Berufszweiges.
Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte:
Treffen mehrere Berufszweige an einer Betriebsstätte zusammen, ist bei unterschiedlich hohen Beträgen nur der höhere Betrag zu entrichten. Bei gleich hohen Beträgen ist der Betrag nur einmal zu entrichten.

50 %

Der Höchstbetrag der Grundumlage ist:

€ 6.500,00

Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 123 Abs. 9 WKG.
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten:

€ 65,00

Der Beschluss der Fachgruppentagung vom 3.10.2023 tritt mit 1.1. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft.

Grundumlage für 2023 

Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung am 7.10.2022 der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien wurde die Grundumlage 2023 für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt:

FG Finanzdienstleister
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen:
  • Bausparvermittler
€ 130,00
  • Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistungen
€ 130,00
  • alle Sonstigen
€ 240,00
Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte des zutreffenden Berufszweiges.
Treffen mehrere Berufszweige an einer Betriebsstätte zusammen, ist bei unterschiedlich hohen Beträgen nur der höhere Betrag zu entrichten. Bei gleich hohen Beträgen ist der Betrag nur einmal zu entrichten.

Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 123 Abs. 9 WKG.
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten:

€ 65,00

Der Beschluss der Fachgruppentagung vom 7.10.2022 tritt mit 1.1. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft.


Zu allen aktuellen Grundumlagen der Wirtschaftskammer Wien (Klicken Sie auf die aktuelle Jahreszahl z.B. 2024, dann öffnet sich das Gesamt-PDF).

Stand: 15.01.2024