Finanzdienstleister, Fachgruppe

Neues aus der Fachgruppe vom 5.7.2021

Zukunftsthema Sustainable Finance und Neue Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen (IFR/IFD)

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023

Christian Schuller, Beauftragter für die Berufsgruppe Wertpapierunternehmen in der Fachgruppe Finanzdienstleister, berichtet über die aktuellen Projekte und Services für Mitglieder.

Als Wertpapierunternehmen befinden Sie sich gerade in einer sehr arbeitsintensiven Zeit. Insbesondere die Themenbereiche Sustainable Finance und Neue Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen (IFR/IFD) binden seit Monaten wesentliche Ressourcen.

Darum haben wir uns für Sie umfangreiche kostenlose Services überlegt und großteils bereits umgesetzt.

Sustainable Finance

Seit 10. März 2021 haben Finanzmarktteilnehmer (u.a. Portfolioverwalter) und Finanzberater (u.a. Anlageberater und Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten) bestimmte Pflichten der Offenlegungs-Verordnung zu erfüllen. Voraussichtlich ab Spätherbst 2022 folgen weitere Pflichten in der Organisation sowie im Beratungsprozess.

Um Sie bestmöglich auf diese Pflichten vorzubereiten und bei der Erfüllung zu unterstützen, haben wir für Sie bereits vor zwei Jahren einen Rechtsartikel erstellt und seither laufend aktualisiert. Mittlerweile enthält dieser Rechtsartikel auch eine Checkliste zur Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung und – seit Anfang Mai 2021 – auch die kurz zuvor veröffentlichten Inhalte der neuen Entwürfe für die Änderungen der Delegierten Rechtsakte der MiFID II und der IDD. Zudem haben wir eine unverbindliche Beispielsammlung für die Erfüllung der Pflichten im Rahmen der Offenlegungs-Verordnung und mit der FMA abgestimmte Praxisfragen zur Offenlegungs-Verordnung veröffentlicht.

Neue Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen (IFR/IFD)

Ab 26. Juni 2021 haben Wertpapierfirmen neue Aufsichts- und Eigenmittelanforderungen anzuwenden. Auch wenn es derzeit noch kein nationales Umsetzungsgesetz gibt, gilt es, sich auf dieses neue Aufsichtsregime vorzubereiten. Deshalb haben wir alle wesentlichen Inhalte der Verordnung (IFR) und der Richtlinie (IFD) in einem Rechtsartikel dargelegt.

Parallel dazu haben wir in den letzten 12 Monaten gemeinsam mit der FMA drei Informations-Veranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt und planen für den Herbst eine weitere Veranstaltung mit dem Schwerpunkt „Neues Meldewesen“ (Der Termin bzw. die Einladung folgt zeitgerecht).

Gerade das Meldewesen stellt nämlich einen wesentlichen Baustein des neuen Aufsichtsregimes dar: Klasse 2 Wertpapierfirmen haben quartalsweise, Klasse 3 Wertpapierfirmen haben jährlich eine Meldung über die Incoming-Plattform an die FMA durchzuführen. Betreffend Inhalt und Format sind die ITS on supervisory reporting & disclosure maßgebend, diese sollen in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der aktuelle Stand findet sich hier. Die ersten relevanten Meldestichtage sind für Klasse 2 Wertpapierfirmen der 11. November 2021 (für Q3) und für Klasse 3 Wertpapierfirmen der 11. Februar 2022 (für das Jahr 2021).

Darüber hinaus arbeiten wir gerade mit der FMA an der Erstellung von Praxisfragen, die bei der Auslegung unklarer Vorschriften Rechtssicherheit bieten sollen. Dazu würden wir uns sehr freuen, wenn Sie etwaige Unklarheiten an die Geschäftsstelle der Fachgruppe melden.

Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene

Neben der Bereitstellung von Services ist es unsere Aufgabe, Ihre Interessen in zahlreichen aktuellen Rechtsprojekten auf nationaler und europäischer Ebene zu vertreten.

Dazu zählen insbesondere

  • Der Vorschlag für eine Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (DORA): Die Verordnung soll sicherstellen, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem (ua Wertpapierfirmen) über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen verfügen, um Cyber-Angriffe und andere Risiken zu mindern. Die Risikoanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im gesamten Finanzsektor sollen konsolidiert und verbessert werden. Wir fordern in diesem Zusammenhang umfangreiche Ausnahmen für Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler. Näheres finden Sie in unserem Rechtsartikel.
  • Der Vorschlag für eine Novelle der FMA Online-Identifikationsverordnung: Der Vorschlag soll künftig – wie bereits seit Jahren von uns gefordert - für die Identifikation der Kunden im Rahmen der Geldwäscheprävention die Nutzung biometrischer Identifikationsverfahren erlauben. Biometrische Identifikationsverfahren sind Verfahren zur Online-Identifikation, bei denen die gesamte Online-Identifikation oder einzelne Schritte davon ohne Beteiligung eines Mitarbeiters im Rahmen eines automatisierten elektronischen Verfahrens durchgeführt werden.

Abschließend noch mein Appell an Sie: Nutzen Sie diese kostenlosen Services und empfehlen Sie diese gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.