Bildungsbonus UBIT
Anforderungen an Unternehmen ändern sich laufend, weswegen regelmäßige Bildungsmaßnahmen einen wichtigen Teil für den unternehmerischen Erfolg darstellen.
Aus diesem Grund hat die Fachgruppe UBIT Wien mit dem Bildungsbonus die Möglichkeit geschaffen ihre aktiven Mitglieder bei berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden aktive Mitglieder der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie „UBIT“.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen von berufsbezogenen Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen angefallene Kurskosten. Diese Aus- und/oder Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit des/der Gewerbeinhabers/Gewerbeinhaberin, des/der Berufsberechtigten oder des/der gewerberechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin aufweisen und zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2023 begonnen haben und bis spätestens 31.12.2023 bezahlt sowie abgeschlossen worden sein.
Wer kann die Aus- und/oder Weiterbildung in Anspruch nehmen?
Die Aus- und/oder Weiterbildung kann von Gewerbeinhaber:innen, Berufsberechtigen oder gewerberechtlichen Geschäftsführer:innen in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderbare Aus- und/oder Weiterbildungen können zu 80 % gefördert werden, wobei die maximale Zuschusshöhe pro Mitglied mit 500,00 Euro begrenzt ist.
Wo finde ich weitere Informationen zur Förderaktion?
Ausführliche Informationen sind in der Richtlinie zu Förderaktion (Verlinkung) „Bildungsbonus für Mitglieder der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie („UBIT“)“ in der Fassung vom 01.04.2023 zu finden.
Antragstellung (möglich bis 31.12.2023)
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinie zur Förderaktion.
Da ein Zwischenspeichern des Antrages nicht möglich ist, empfehlen wir vor Antragstellung folgende Informationen/Dokumente vorzubereiten:
- WKW-Mitgliedsnummer
- IBAN für Überweisung des Zuschusses
- amtlicher, nicht abgelaufener Lichtbildausweis zum/zur Antragsteller:in (als PDF)
- Rechnung zur Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahme
- Überweisungsbeleg zur Rechnung
- Teilnahmebestätigung zur absolvierten Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahme
- Informationen über bereits beantragte (noch nicht gewährte) und/oder gewährte (d. h. zugesagt bzw. bewilligt bekommene) De-minimis-Beihilfen des laufenden sowie der vorangegangenen zwei Steuerjahre.
- Sofern dies der Fall ist, sind 5 Beihilfen direkt im elektronischen Antragsformular anzugeben. Weitere Beihilfen sind im dafür zur Verfügung gestellten Formular - De-minimis-Erklärung Förderaktion Bildungsbonus für Mitglieder der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie („UBIT“) – anzugeben, welches anschließend über das elektronische Antragsformular hochzuladen ist. Die zu verwendende Erklärung ist hier zu finden.
Bei fachlichen Fragen zur Richtlinie, zum Antragsformular oder zur Förderabwicklung wenden Sie sich bitte schriftlich an die Abwicklungsstelle, den Förderservice der Wirtschaftskammer Wien oder telefonisch an das Servicecenter der WKW unter +43 1 514 50 – 1010.
Unsere kostenlose WKO Serviceline unterstützt Sie gerne bei technischen Fragen zur Registrierung/Anmeldung unter der Nummer 0800 221 221 (Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder per E-Mail.