Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Kollektivvertrag Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Wien

Die Kollektivvertragsdatenbank enthält alle Kollektivvertrags(rahmen)texte, alle Lohn- und Gehaltstafeln sowie notwendige Zusatzinformationen nach Branchen und Bundesländern gegliedert.

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Letzte Möglichkeit zur Umstellung des Kollektivvertrags am 1.1.2022

Für Angestellte bei Versicherungsmaklern ist der Kollektivvertrag für Handelsangestellte (KV Handel) anzuwenden. Für diesen gilt seit 1.12.2017 eine neue Gehaltsordnung - die Übergangsfrist zur Umstellung läuft mit Jahresende aus. Angestellte sind somit bis spätestens 1.1.2022 in die Gehaltsordnung NEU einzureihen.

Für den Übergang sind folgende Grundlagen zu beachten:

  • Die Einstufung in die neue Beschäftigungsgruppe erfolgt aufgrund der Tätigkeit.
  • Für die Einstufung in die richtige Gehaltsstufe ist das dem bisherigen KV-Gehalt nächsthöhere Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe heranzuziehen.
  • Bestehende Überzahlungen werden bei der Überführung angerechnet (es kann somit zu einer Reduktion der Überzahlung kommen).
  • In der neuen Stufe erfolgt eine Einreihung immer im ersten Jahr (nach drei Jahren in einer Stufe erfolgt die Vorrückung in die nächste Stufe).
    • Achtung: Der bisherige Vorrückungsstichtag des Mitarbeiters bleibt jedoch bestehen. Aus diesem Grund kann der erste Sprung in die nächsthöhere Gehaltsstufe einmalig schon nach weniger als drei Jahren notwendig sein.
    • Würde der Arbeitnehmer bei der Einreihung die Gehaltsordnung NEU künftig ein geringeres KV-Gehalt bekommen sind weitere Details wie der "Reformbetrag" zu beachten, welcher sicherstellt, dass es zu keinem Gehaltsverlust kommt.

Weiter Informationen zur Gehaltsordnung NEU im Detail, detaillierte Infos zum Umstieg sowie eine Webinar-Aufzeichnung.

Stand: 03.01.2020