COVID-19-Präventionskonzept
Ab 1. November 2020 müssen Gastronomiebetriebe für Betriebsstätten mit mehr als 50 aktuell tatsächlich zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sowohl einen COVID-19-Beauftragten benennen (Das kann auch der/die Inhaber/in oder der/die Geschäftsführer/in sein – Es ist für diese Funktion keine besondere Ausbildung erforderlich) als auch ein COVID-19-Präventionskonzept erstellen.
Das Ministerium hat die geforderten Inhalte dieses Präventionskonzeptes veröffentlicht.
Muster-Formular: online, individuell & zum Drucken
Um unsere Unternehmen bei der Erstellung dieses Konzeptes zu unterstützen, haben wir zusätzlich ein „Muster-Formular“ als Basisvorlage und Handlungsanleitung erstellt. Dieses kann online ausgefüllt und individuell gespeichert bzw. ausgedruckt werden. So kann das vom Ministerium geforderte Konzept rascher und erstellt werden.
„Muster-Formular Präventionskonzept“ im Dowloadbereich
Stichprobenartige Überprüfungen
Das Präventionskonzept sowie alle ev. zusätzlich erklärenden Unterlagen (z.B. Dienstpläne, Kontaktdaten der MitarbeiterInnen, Betriebsanlagengenehmigung, etc.) sollen für ev. stichprobenartige Überprüfungen durch das Magistratische Bezirksamt bereit gehalten werden.
Aushang
Zusätzliche Informationen als „Aushang“ mit Handlungsanleitungen für Gäste „Verhalten für Gäste“ und „Verhalten Mitarbeiter“ (zum Download bzw. Ausdruck) finden Sie auch unter dem Punkt „Gastronomie“ auf www.sichere-gastfreundschaft.at