Informationen zur Gästeregistrierung
Kontaktdatenerhebung in Wien bis auf weiteres durchzuführen
Laut aktueller Gesetzeslage sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, nicht öffentliche Sportstätten und Freizeitbetriebe sowie Verantwortliche für eine Zusammenkunft, eine Fach- und Publikumsmesse oder einen Gelegenheitsmarkt verpflichtet, eine Gästeregistrierung durchzuführen. In diesem Zuge müssen die wesentlichen Kontaktdaten erhoben werden:
- Vor- und Familiennamen und
- die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.
Kontaktdaten Erhebung mit Papier oder App
Um Ihnen die Erhebung der Kontaktdaten zu erleichtern, bieten wir Ihnen zwei kostenlose Systeme an:
- Die digitale Gästeregistrierung: gemeinsam mit der Stadt Wien hat die Wirtschaftskammer ein einheitliches, nutzerfreundliches kostenloses System zur Gästeregistrierung erarbeitet. Nähere Informationen folgen in Kürze.
- Vorlage zur Kontaktverfolgung: Bei der analogen Form handelt es sich um eine PDF-Vorlage, welche Sie kostenlos runterladen und im Anschluss für Ihre Gäste vervielfältigen können.
Gästeregistrierung Formular Gastronomie
Gästeregistrierung Formular Kaffeehäuser
Gästeregistrierung Formular Hotellerie
Allgemeine Hinweise zur Gästeregistrierung
- Die Gästeregistrierung entfällt bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Minuten.
- In Beherbergungsbetrieben gilt die Gästeregistrierung mit dem Ausfüllen des Meldezettels als erfüllt.
- Achtung!Es müssen hierbei auch Telefonnummer und - wenn vorhanden - E-Mail-Adressen erhoben werden
- Bei einer Besuchergruppe, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen besteht, reicht es, wenn eine volljährige Person aus dieser Besuchergruppe die Kontaktdaten bekannt gibt.
- Die Daten müssen 28 Tage sicher verwahrt werden und sind danach unverzüglich zu löschen!
- Die Gästeregistrierung gilt in- und outdoor!