Wie komme ich zu einem Schanigarten?
- Wie komme ich zu einem Schanigarten?
- Übernahme eines bestehenden Schanigartens
- Welche Tarife fallen in Wien an?
- Dauerbewilligte Schanigärten
Wenn die warme Jahreszeit die Gäste ins Freie lockt, denken viele Gastronomen an einen Schanigarten. Grundsätzlich beginnt die Saison im März, seit Ende 2016 sind auch Winterschanigärten möglich.
Daher sollte man schon im Herbst des Vorjahres einen Antrag stellen, damit im März alle Bewilligungen erteilt sind.
Einen Schanigarten beantragt man beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum. Wie das geht, zeigt Ihnen unser Schanigartenvideo und unser Schanigartenleitfaden. Dieser gibt wertvolle Tipps zur Ausgestaltung und zur Antragstellung.
In der Schanigartenverhandlung oder unmittelbar danach sollten sie auch ihre Betriebsanlage auf den Schanigarten ausdehnen (Betriebsanlagenrechtliche Erklärung - Anzeige Gastgartenbetrieb gemäß § 76a-Gewerbeordnung). Dies ist aber nur einmal zu machen, außer man vergrößert den Schanigarten oder ändert seine Lage.
Falls Sie Rückfragen haben:
© WKW
Übernahme eines bestehenden Schanigartens
Wenn Sie einen Betrieb übernehmen, der bereits eine Bewilligung für einen Schanigarten besitzt, können Sie diese Bewilligung auf ihren Betrieb umschreiben lassen. Denn derjenige, der einen Schanigarten betreibt, sollte auch der Inhaber der Schanigartenbewilligung sein. Für die Umschreibung muss die Betriebsübernahme vom Rechtsnachfolger innerhalb von 12 Wochen beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt angezeigt werden.
Voraussetzungen
- die Bewilligung ist noch nicht abgelaufen
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung binnen 12 Wochen ab Rechtsübergang (Kauf, Pacht, Miete)
- es gibt keinen Versagungsgrund
Wenn die Bewilligung bereits abgelaufen ist, muss man einen neuen Antrag stellen. Wenn sich nichts an der Größe oder Ausgestaltung (Möblierung) des Schanigartens ändert, wird der Antrag vermutlich schnell bewilligt.
Wenn es aber einen Versagungsgrund für den Schanigarten gibt, den es zur Zeit der Bewilligung des Vorgängers noch nicht gegeben hat, wird es schwierig. Solche Versagungsgründe können sein:
- zu geringer Restgehsteig (mindestens 2 m müssen trotz Schanigarten übrig bleiben)
- Schanigarten liegt vor einem anderen Betrieb/Gebäude,
- die Möblierung/Einfriedung passt nicht mehr ins Stadtbild
- ein Radweg oder eine Behindertenleitsystem ist dazugekommen
In manchen Fällen kann man durch Änderungen am Schanigarten trotzdem eine Bewilligung bekommen, in anderen Fällen kann es aber auch sein, dass durch die Betriebsübernahme die Möglichkeit für einen Schanigarten entfällt!
Den Antrag auf Übernahme/Verlängerung finden sie unter den Downloads "Antragsformular für Schanigärten".
Der Vorbesitzer kann allenfalls die Möbel, Schirme und die Einfriedung mitverkaufen. Die Fläche, auf der der Schanigarten steht, kann nur der Grundeigentümer vergeben, und der ist bei öffentlichem Grund die Stadt Wien (zuständige Behörde).
Zonenregelung
Bei Schanigärten, Kiosken und Verkaufsständen sind die Tarife unterschiedlich hoch, je nachdem, wo die Straßennutzung erfolgen soll – siehe Plan.
viele Fußgängerzonen des 1. Bezirkes, Rotenturmstraße, Jasomirgottstraße, innere Mariahilfer Straße, Neubaugasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße
Fußgänger- und Begegnungszonen, Ring, Franz-Josefs-Kai, Reinprechtsdorfer Straße sowie Teile der Praterstraße, der Taborstraße, der Landstraßer Hauptstraße, der Linken Wienzeile und der Zollergasse
sonstige Straßen und Wohnstraßen

Dauerbewilligte Schanigärten
Bis 2013 gab es die gesetzliche Möglichkeit, einen Schanigarten auf Dauer bewilligt zu bekommen. Seither werden nur mehr befristete Bewilligungen für maximal 7 Jahre ausgestellt.
2016 wurde in einer Gesetzesänderung (GAG) festgelegt, dass alle älteren, dauerbewilligten Schanigärten Ende 2021 auslaufen. Wer seinen Schanigarten dann weiterbetreiben will, muss einen Verlängerungsantrag stellen. In der Hälfte der Fälle muss auch der Schanigarten verändert/verkleinert werden, in einigen Fällen kann es sogar sein, dass der Schanigarten gar nicht mehr bewilligt werden kann. Davon sind ca. 500 Betriebe in Wien betroffen.
Dann kam 2020/2021 die Pandemie. Viele Betriebe haben andere Sorgen, oft auch wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein schlechter Zeitpunkt, um den dauerbewilligten Schanigarten zu verändern und zu investieren. Der Wirtschaftskammer Wien ist es aber gelungen, das Enddatum um ein Jahr zu verlängern.
Dauerbewilligte Schanigärten laufen erst Ende 2022 aus
Daher ist es nun so: dauerbewilligte Schanigärten laufen erst Ende 2022 aus!
Die Wirtschaftskammer Wien hat schon alle dauerbewilligten Schanigärten erhoben und wird bis Frühjahr 2022 alle betroffenen Betriebe kontaktieren, um Lösungen für eine Verlängerung zu finden. Ein Antrag auf Verlängerung sollten die betroffenen Betriebe dann im Frühjahr oder Sommer 2022 stellen. Dabei werden die Betriebe bei der Verhandlung von einem Vertreter der Wirtschaftskammer Wien unterstützt. Woran erkennen sie, ob ihr Schanigarten dauerbewilligt ist? In ihrem Bescheid steht kein Enddatum!