Person mit gepunkteter Bluse, geschlossenen braunen Haaren und grünem Mantel isst von einer Antipasti Platte im Freien eines Lokals
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Gastronomie, Fachgruppe

Markierungsnägel

Mögliche Auflage der Behörde für einen Schanigarten: Die Ecken des Schanigartens müssen durch einen Nagel im Boden sichtbar gemacht werden 

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07.03.2024

Vor allem im 1. Bezirk werden in den Auflagen für einen Schanigarten in der Regel Markierungsnägel vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Ecken des Schanigartens durch einen Nagel im Boden sichtbar gemacht werden muss. Dazu heißt es im Bescheid:

  • "Das Ausmaß der genehmigten Fläche ist an den Eckpunkten durch Markierungsnägel sichtbar zu kennzeichnen … Verläuft die Begrenzung in einem Bogen so ist diese zusätzlich durch Markierungsnägel im Abstand von 2 m zu kennzeichnen."
  • "Die Markierungspunkte haben folgende Spezifikationen aufzuweisen: Material: Nirosta, Oberfläche nicht poliert; Dimension: kreisförmige Platte mit Durchmesser 3 bis 5 cm, Dicke > 2 mm, Stahldorn (Durchmesser und Länge nach Erfordernis) mit oder ohne Gewinde."
  • "Der Einbau der Markierungspunkte hat niveaugleich zu erfolgen, der erforderliche Raum für die Platte ist durch Ausfräsen der bestehenden Oberfläche herzustellen. Verbleibende Fugen zwischen Platte und vorhandener Oberfläche sind dauerelastisch zu verschließen."

Dazu gibt es ein Regelblatt der MA 28, das die Anforderungen auch grafisch darlegt.

Solche Nägel kann im Prinzip jeder Bauschlosser am Gehsteig anbringen, er braucht dazu keine weitere Genehmigung der Behörden. Die Firma muss sich aber an die oben genannten Bedingungen halten. 

Schlossereien

Folgende Firmen, die diese Arbeiten durchführen, sind uns bekannt. Betriebe in alphabetischer Reihenfolge: