Außenansicht eines barocken Schlosses, im Vordergrund blühende Pflanzen
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Hotellerie, Fachgruppe

Wiener Ortstaxe

Wiener Tourismusförderungsgesetz

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18.04.2024

Die Ortstaxe beträgt je Aufenthalt 3,2 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt für den Aufenthalt.

Zur Bemessungsgrundlage gehören nicht:

  • die Umsatzsteuer;
  • das Entgelt für das Frühstück im ortsüblichen Ausmaß;
  • ein Pauschalabzug von 11% des um die Umsatzsteuer und Frühstück verminderten Beherbergungsentgelts für den Aufenthalt als Äquivalent für allfällige Internationalisierungsmaßnahmen

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