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Saisonierkontingent für Schaustellerbetriebe 2023

gültig ab 01.01.2023

Das Saisonierkontingent für den Tourismus 2023 wurde von 1.989 auf 3.389 österreichweit erhöht.

Darstellung der Saisonierplätze 2023 pro Bundesland:

Bundesland Anzahl 2022 Anzahl 2023
Burgenland 14 21
Kärnten 139 209
Niederösterreich 35 53
Oberösterreich 156 234
Salzburg 591 963
Steiermark 229 344
Tirol 472 1009
Vorarlberg 318 503
Wien 35 53

Die zeitlich begrenzte Überschreitung zur Hochsaison liegt bei 50 Prozent. Als saisonale Spitzenmonate gelten im Wirtschaftszweig Tourismus Jänner, Februar, Juni, Juli, August und Dezember.

Die Verordnung gilt vom 1.1.2023 bis 31.12.2023.

Wie bisher wird der Bedarf der Schaustellerbetriebe an saisonalen Hilfskräften entsprechend berücksichtigt. Ein eigenes Kontingent konnte nicht implementiert werden.

Bewilligungen für bereits beschäftigte Saisoniers, die ungeachtet eines freien Kontingentplatzes gemäß § 5 Abs. 6 erteilt/verlängert werden, sind auf die Kontingentzahl anzurechnen. Ebenso sind Bewilligungen, die auf Basis der noch bis Jahresende geltenden Kontingentverordnung 2022, BGBl. II Nr. 569/2021 (Änderungen BGBl. II Nr. 272/2022) erteilt wurden und deren Geltungsdauer in das Jahr 2023 hineinreichen, auf die jeweiligen Monatsendbestände anzurechnen.