Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers oder einer Lenkerin (Autoverleih)
Befähigungsnachweis - Gewerbeberechtigung - Ruhendmeldung
Achtung!
- Befähigungsnachweis (PDF)
- Nichtbetrieb - Ruhendmeldung (PDF)
Voraussetzung zu Erlangung der Gewerbeberechtigung
Das Gewerbe "Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers" (Autoverleihen) ist ein freies Gewerbe
Die Voraussetzungen
Einzelunternehmer
- Staatsangehörigkeit Österreich, EWR- Vertragsstaaten, Schweiz, andere Drittstaaten sofern eine Aufenthaltsbestätigung vorliegt
- Eigenberechtigung: Vollendung des 18. Lebensjahre
- Kein Gewerbe Ausschließungsgrund (z.B. finanzstrafenrechtliche, gerichtliche Verurteilung)
Juristische Personen
- Eintragung im Firmenbuch oder in das zentrale Vereinsregister
- Keine Gewerbe Ausschließungsgründe
Gewerberechtlicher GeschäftsführerIn (bei juristischen Personen)
- Staatsangehörigkeit Österreich, Schweiz, andere Drittstaaten mit Aufenthaltsberechtigun
- Wohnsitz im Innland oder in einen EWR-Vertragstaat
- Eigenberechtigung: Vollendung des 18. Lebensjahres
- keine Gewerbe Ausschließungsgründe
Vorzulegende Urkunden
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaaten
- eventueller Urkundlicher Nachweis akademischer Gra
- Erklärung dass keine Gewerbe Ausschließungsgrund vorliegt
Hinweis
Das freie Gewerbe "Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers“ ist ein freies Gewerbe und kann ab Beginn der Anmeldung beim zuständigen MBA oder Wirtschaftskammer Wien sofort ausgeübt werden. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle gilt die Verwendungsbestimmung 22.