Förderaktion - Elektrische Taxis in Wien
Antrag auf Reservierung von Fördermitteln sowie Akontozahlung
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Eine Reservierung und Auszahlung von Fördermitteln setzt voraus, dass
- ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag eingereicht wird,
- die Bedingungen für eine Fördergewährung laut Richtlinie erfüllt werden und
- zum Zeitpunkt der Einreichung noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Fahrzeugzulassung für das betroffene Fahrzeug vorliegt, wohl aber ein Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag, kann ein Antrag auf Reservierung von Fördermitteln gestellt werden. Eine Akontozahlung kann jedoch in jedem Fall erst nach vorliegendem Zulassungsschein (Verwendungsbestimmung 25) erfolgen. Die Nachreichung der Fahrzeugzulassung an die Abwicklungsstelle muss bis spätestens 30.09.2024 erfolgen.
Über eine tatsächliche Reservierung von Fördermitteln, für das im Antrag genannte Fahrzeug, werden Sie schriftlich von der Abwicklungsstelle informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Abwicklungsstelle, den Förderservice der Wirtschaftskammer Wien, unter - etaxifoerderung@wkw.at - oder telefonisch an das Servicecenter der WKW unter +43 1 514 50 - 1010.
*bedeutet Pflichtfeld