Stadt Wien, Donau, Straßen
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Amtliches Wiener Straßenverzeichnis

Information der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Aktuelle Rechtslage

Gem. § 4 Abs.1 der Wr. Landesbetriebsordnung haben die im Fahrdienst tätigen Personen bei jeder Fahrt einen Stadtplan und ein Straßenverzeichnis mitzuführen und diese auf Verlangen des Fahrgastes zur Einsicht vorzulegen.

Amtliches Wiener Straßenverzeichnis nicht mehr erhältlich

Die Fachgruppe wurde vom Verlag Pichler informiert, dass das „Amtliche Wiener Straßenverzeichnis“ nicht mehr aufgelegt wird und nicht mehr erworben werden kann.

Empfehlung der Fachgruppe

Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle wegen dem fehlenden Straßenverzeichnis in Ihrem Taxi beanstandet werden, teilen Sie der Exekutive mit, dass das Straßenverzeichnis nicht mehr in Papierform verfügbar und erwerbbar ist.

Falls Sie trotzdem bestraft werden sollten, zahlen Sie den Strafbetrag nicht ein, sondern lassen Sie es zu einer Anzeige kommen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens - die Fachgruppe hilft Ihnen dabei - kann ein Strafbescheid bzw. eine Strafverfügung mittels Einspruch bekämpft werden, da Sie oder ihre Lenkerin bzw. ihren Lenker kein Verschulden trifft.