Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Gründung eines Garagen-, Tankstellen- oder Servicegewerbes

Alle Gewerbe, die eine Mitgliedschaft zur Fachgruppe Wien der Garagen-, Tankstellen- und Servicegewerbe begründen, sind sogenannte „freie Gewerbe“

Lesedauer: 1 Minute

  • Tankstelle - Betrieb einer Tankstelle
  • Garage - Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (Garagierungsgewerbe)
  • Servicegewerbe - Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)

Bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können daher diese Gewerbe angemeldet (Online-Anmeldung in Wien) und sofort ausgeübt  werden. Selbstverständlich müssen aber auch die betriebsanlagenrechtlichen Aspekte beachtet werde.

Der jeweilige Tätigkeitsumfang der dargestellten Gewerbe richtet sich nach weiteren Rechtsnormen.
So enthält z.B. die oben erwähnte Liste der freien Gewerbe eine Tätigkeitsbeschreibung für das Servicegewerbe.

Für das Tankstellengewerbe bestimmt § 157 GewO, welche sonstigen Rechte (insbesondere auch Verkaufsrechte für den Tankstellenshop) wahrgenommen werden dürfen.
Für das Garagierungsgewerbe legt § 4 GewO weitere Grundsätze (z.B. Abstellen von mehr als 50 Kraftfahrzeuge von hausfremden Personen) fest.

Abgesehen von diesen Tätigkeitsbeschreibungen, erlaubt das österreichische Gewerberecht allen Gewerbetreibenden, unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung, eine Reihe von Tätigkeiten auszuüben, die normalerweise Gegenstand anderer Gewerbe sind.
Diese „sonstigen Rechte von Gewerbetreibenden“ werden auch als Nebenrechte bezeichnet und sind in § 32 GewO aufgelistet.

In dem Leitfaden für „Gründerinnen und Gründer“ finden Sie auch alle wichtigen Informationen zur Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Marketingüberlegungen. Ebenso werden Fragen des Gewerbe- und Betriebsanalgenrechtes, eine Übersicht über die aktuellen Rechtsformen, Sozialversicherungs- und Steuerthemen, Buchhaltung, Kalkulation, Förderungen, Geschäftsbedingungen, sowie Adress- und Ansprechpartner übersichtlich zusammengefasst. Den Leitfaden können Sie auch gerne über den Webshop der WKO bestellen.

(Quelle: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe)

Stand: 06.03.2017