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Kleintransporteure, Fachgruppe

Informationen für Neugründer im Klein-Transportgewerbe

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammen gestellt

Lesedauer: 5 Minuten

04.04.2024

Kleintransportgewerbe innerstaatlich

Gewerbewortlaut: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt.

Informationen zum Kleintransportgewerbe bei der

Fachgruppe der Kleintransporteure


Informationen betreffend Gründung, Rechtsform, Neugründerförderung etc. beim

Gründerservice Wien


Veranstaltungen des Gründerservice Wien 

KT-Kennzeichen

Zur Ausübung des KT-Gewerbes muss das KFZ auf die Kennziffer 20 – zur gewerblichen Güterbeförderung bestimmt“  W….KT  angemeldet werden.


Fahrzeuganmeldung – KT Kennzeichen – Anforderung Fachgruppenbestätigung

Die Fachgruppenbestätigung zum Erhalt des Wiener „KT-Kennzeichens“ erhalten Sie von der Fachgruppe Kleintransporteure per E-Mail unter kt@wkw.at.  Senden Sie uns den Gewerbeschein/GISA und die Fahrzeugdaten (Typenschein bzw. Zulassungsschein mit den Gewichtsdaten). 


KP – Kennzeichen für Leihfahrzeuge

Seit 1. Juli 2007 ist die Änderung der VO der Bundespolizeidirektion Wien, mit der die Vormerkzeichen festgesetzt werden, die für Fahrzeuge einer besonderen Verwendungsbestimmung vorbehalten sind, in Kraft. Demnach sind für Ersatz- Klein-Transportfahrzeuge (KT – provisorisch) das Vormerkzeichen „W…. KP“, von Fahrzeugverleihern an Klein Transporteure auszugeben.


Maut im KT-Gewerbe

Brancheninformationen zur Bemautung in Österreich

Kleintransportgewerbe grenzüberschreitend bis 3,5 t

Gewerbewortlaut: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr mit kleinen Lkw) mit XXX Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgt.

Weiterführende Informationen über Neuerungen für Kleintransporteure 



Gewerbeberechtigung

Das Gewerbe für Klein-Transporteure ist ein freies Gewerbe. Das bedeutet, dass zur Erlangung eines Gewerbescheins keine außergewöhnlichen Voraussetzungen oder Befähigungsnachweise zu erfüllen sind.

Die generellen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung:

  • Eigenberechtigung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Vorliegen keiner gesetzlichen Ausschließungsgründe wie z.B. Finanzstrafdelikte,
  • Vorliegen eines Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes - für Nicht-EWR/EU-Bürger 

Die zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher - je nach Standort - die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.  

Die kostenlose Gründungsberatung umfasst folgende Serviceleistungen:

  • An den oben angeführten Standorten ist die Gewerbeanmeldung online möglich. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Reisepass mit.
  • Sie erhalten den unterschriftsreifen Ausdruck aller Formulare zur Gewerbeanmeldung.
  • Im Falle der NEUGRÜNDUNG bzw. ÜBERNAHME nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG) erhalten Sie eine Bestätigung, die Ihnen bei vielen Behörden einen Großteil der Gebühren erspart.
Zum Gründerservice



Die Wahl der Rechtsform

Sie müssen sich entscheiden, in welcher Rechtsform Sie ihr Gewerbe ausüben wollen. Grundsätzlich kann man zwischen

  • Einzelunternehmen und

  • Gesellschaften

unterscheiden. Gesellschaften zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt - Ausnahmen sind jedoch möglich.

Bei den Gesellschaften wird zwischen

  • Personengesellschaften und

  • Kapitalgesellschaften

unterschieden.

Ein Überblick der Rechtsformen


Im Normalfall ist für den Fall einer erstmaligen Gründung die Rechtsform das "Einzelunternehmen", da in diesen Fällen nur eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu erfolgen hat.

Detailierte Infos zum Einzelunternehmen



Bei Personengesellschaften unterscheidet man v.a. zwischen

Bei Kapitalgesellschaften wird u.a. zwischen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • und Aktiengesellschaft

unterschieden.

Bitte beachten Sie bei allen Rechtsformen insbesondere die neuen Vorschriften zum Auftreten im Geschäftsverkehr (Firmenwortlaut).


Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer

Mit dem Besitz eines Gewerbescheines ist die gesetzlich festgelegte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich verbunden. Die Mitgliedschaft endet erst mit Löschung der Gewerbeberechtigung, z.B. durch Zurücklegung bei der Gewerbebehörde. Durch eine Ruhendmeldung endet die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer nicht, es besteht weiterhin Grundumlagenpflicht, jedoch - bei längerer Dauer - in reduziertem Rahmen.

Mitglieder der Wirtschaftskammer sind zur Zahlung der Kammerumlage 1, im Falle der Beschäftigung von Dienstnehmern der Kammerumlage 2 sowie einer Grundumlage verpflichtet. Die von allen Mitgliedern entrichteten Grundumlagen sind die wesentliche finanzielle Basis für die Arbeit der Fachvertretungen und Fachverbände. Die Höhe der Umlage, sowie die Höhe des Mindestbeitrages ist davon abhängig, in welchem Bundesland ein Unternehmen betrieben wird. In Wien beträgt die jährliche Grundumlage 2019 für den Kleintransport:

  • Für Einzelfirmen: EUR 190,00
  • Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen (GesmbH, AG, Ausl. Rechtsformen): EUR 380,00

Bei Vorhandensein mehrerer Berechtigungen in verschiedenen Bereichen können auch mehrere Mitgliedschaften in verschiedenen Fachorganisationen entstehen (so kann es zu einer Grundumlagenpflicht in mehreren Fachgruppen kommen).

Durch Ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Serviceleistungen wie

  • Vermittlung von Informationen sowohl rechtlicher als auch branchenspezifischer Art,
  • Teilnehme an fachspezifischen Veranstaltungen,
  • Auskünfte über Kollektivverträge und Arbeitsrecht,
  • Neugründerberatungen,
  • Informationen hinsichtlich Events und Preisverleihungen u.v.m. 

in Anspruch zu nehmen. Auch für die Gewährung von speziellen Förderungen ist die Mitgliedschaft oft Voraussetzung.


Sozialversicherung

Von der Pflichtversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft werden Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter umfasst. Der Versicherungsschutz dieser Gruppen umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, die GSVG-Krankenversicherung und die ASVG-Unfallversicherung.

Übersicht der Beiträge


Ist bereits eine Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gegeben, so gelten Sonderregelungen.

Infos zur Mehrfachversicherung


Steuern

Egal, welche Rechtsform Sie wählen oder was Sie vorher gemacht haben – Sie müssen in jedem Fall Steuern zahlen. Einen guten Überblick verschafft Ihnen die Broschüre Abgaben und Steuern - Steuerinformation für Betriebsgründer.

Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt das Eröffnen des Gewerbebetriebes sowie den Standort bekannt geben. Gleichzeitig suchen Sie um die Zuteilung einer Steuernummer bzw. UIDNummer an.


Weitere Versicherungen

Über welche zusätzlichen Versicherungen Sie nachdenken sollten (beispielhafte Aufzählung):

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten können, ist es günstig, diese private Versicherungsart abzuschließen. Sie ist steuerlich voll abzugsfähig.

Aus der gesetzlichen Versicherungspflicht gibt es folgende Möglichkeiten:
Vorzeitige Alterspension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie erhalten eine Erwerbsunfähigkeitspension.

Voraussetzungen:

  • Sie haben in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in die Pensionsversicherung eingezahlt.
  • Es ist kein Mindestalter vorgesehen.
  • Unter 50 Jahren gibt es keinen Berufsschutz, d.h. Sie müssen jeden Beruf annehmen, den Sie ausüben können, unabhängig von Ihrer Qualifikation
  • Ab 50 Jahren gibt es einen "teilweisen Berufsschutz"
  • Ab 58 Jahren einen "verbesserten Berufsschutz".
Nähere Infos zur Erwerbsunfähigkeitspension


Betriebs-Unterbrechungsversicherung

Laufende Kosten und entgangener Gewinn werden bei Schaden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzt.

Einbruch-Diebstahl-Versicherung

Kommt für Verlust, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus nach Einbruch auf.

Elektronikversicherung

Ersetzt Schäden an EDV- und Videoanlagen etc. bei unsachgemäßem Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage.

Glasversicherung

Kommt für Schaden bei Kunstwerken in Vitrinen, bei Glasplatten, bei Schaufenstern auf.

Haftpflichtversicherung

Für Fehler in Ihrem Berufsfeld ist eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Rechtschutzversicherung

Fragen des Urheber-, Auftrags-, Versicherungsrecht,…. etc.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der/die FahrerIn gegenüber Dritten verursacht hat auf.