Kleintransporteure, Fachgruppe
Arbeitsvertrag
FG Kleintransporteure Wien
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16.11.2023
Dienstverträge (bzw. Arbeitsverträge) zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssige Handlung" (Erbringung von Arbeitsleistungen) abgeschlossen werden. Für schriftliche Arbeitsverträge müssen keine Gebühren entrichtet werden.