Voraussetzungen für die Anmeldung des Klein-Transportgewerbes
Allgemeine Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft EU Bürger bzw. entsprechenden Aufenthaltstitel
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Strafregisterbescheinigung nur wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet waren, Bescheinigung aus dem Ausland im Original und beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate.
Schritte zur Gewerbeanmeldung
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Erstinformation in der Fachgruppe der Wiener Klein-Transporteure
T +43 1 514 50-3568, danach - Anmeldung beim
Gewerbeanmeldeservice, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien
Erforderliche Unterlagen/Angaben- Exakte(r) Gewerbewortlaut(e)
- Datum, ab wann man das Gewerbe ausüben will
- Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Änderung Ihres Firmennamens)
- Titelnachweis, wenn der Titel nicht im Reisepass eintragen und trotzdem erwünscht ist
- Wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet waren, benötigen Sie eine Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original und beglaubigter Übersetzung, nicht älter als 3 Monate).
bei Einzelfirma | Persönliche Anwesenheit des Einzelunternehmers |
bei KG | Persönliche
Anwesenheit eines Vollhafters, |
bei OG | Persönliche Anwesenheit
eines Gesellschafters, Dokumente aller Gesellschafter, Namhaftmachung des gewerberechtlichen Geschäftsführers und Firmenbuchauszug *)Beachten Sie bitte den Punkt "Neugründungsförderung". Sie können ev. die Gebühr sparen. |
bei GmbH | Persönliche Anwesenheit und
folgende Dokumente des handelsrechtlichen
Geschäftsführers Namhaftmachung des gewerberechtlichen Geschäftsführers, Dokumente und Firmenbuchauszug *)Beachten Sie bitte den Punkt "Neugründungsförderung". Sie können ev. die Gebühr sparen. |
Neugründungsförderung
Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz werden unter bestimmten Voraussetzungen
- Neugründungen,
- entgeltliche Betriebsübertragungen oder
- unentgeltliche Betriebsübertragungen
von diversen Abgaben und Gebühren befreit.
Trifft die Gratisanmeldung (NEUFÖG) nicht zu, können Sie das Gewerbe beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt (MBA) im Gewerbereferat anmelden. Die Kosten der Gewerbeanmeldung belaufen sich auf ca. 70 Euro. Für NEUGRÜNDER entfallen diese Kosten!
KT-Kennzeichen
Zur Ausübung des KT-Gewerbes muss das KFZ auf die Kennziffer 20 – zur gewerblichen Güterbeförderung bestimmt – angemeldet werden. Die Bestätigung zum Erhalt des Wiener "KT-Kennzeichens" erhalten Sie gratis in der Fachgruppe Klein-Transporteure durch Vorlage des Gewerbescheins und des Typenscheins. Es ist auch die Anmeldung von Personenkraftfahrzeugen und einspurigen Kraftfahrrädern möglich. Dies kann persönlich oder auch per Fax unter 01/514 50 – 3569 erfolgen. Unter Angabe der Fax Nr. der Zulassungsstelle erhält diese ebenfalls per Fax die Bestätigung.
KP – Kennzeichen für Leihfahrzeuge
Seit 1. Juli 2007 ist die Änderung der VO der Bundespolizeidirektion Wien, mit der die Vormerkzeichen festgesetzt werden, die für Fahrzeuge einer besonderen Verwendungsbestimmung vorbehalten sind, in Kraft. Demnach sind ab diesem Zeitpunkt für Ersatz-Klein-Transportfahrzeuge (KT – provisorisch) das Vormerkzeichen „W……. KP“, von Fahrzeugverleihern an Klein-Transporteure auszugeben.
Achtung: Mitzuführende Dokumente lt. Checkliste Blatt 2!
Mitarbeiterin, Mitarbeiter / Lenkerin, Lenker
Die Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (ASVG-Versicherte) hat seit 1.1.2008 ausnahmslos vor Arbeitsantritt bei der Wiener Gebietskrankenkasse, 1100, Wienerbergstr. 15-19 zu erfolgen!
Kollektivvertrag
Im Klein-Transportgewerbe gibt es einen eigenen Kollektivvertrag, der für ganz Österreich gültig ist. Die gedruckte Version können Sie in der Fachgruppe Klein-Transporteure gratis anfordern.
Sozialversicherung (SVS)
Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nach dem SVS beginnt mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, 1030 Wien, Hintere Zollamtstraße 1.
Fachgruppe Klein-Transporteure
Die Mitgliedschaft in der
Fachgruppe Klein-Transporteure beginnt mit dem Tag der
Gewerbeanmeldung
Jährliche Kosten | Euro |
Einzelfirmen jährliche Grundumlage | 190 |
Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und
alle anderen juristischen Personen (GesmbH, AG, Ausl. Rechtsformen) | 380 |
Bei Ruhendmeldung, wenn die Berechtigung mindestens 1 Jahr ruht wird die halbe Grundumlage verrechnet | 95 bzw. 190 |
Ruhendmeldung / Wiederbetrieb
Gemäß §93 GewO 1994 ist das Ruhen und der Wiederbetrieb der Gewerbeausübung binnen 3 Wochen unbedingt in der Fachgruppengeschäftsstelle zu melden. Die Fachgruppe ist nur Meldestelle und weder berechtigt noch verpflichtet, das Zutreffen Ihrer Angaben zu überprüfen. Es trifft diese auch im Zusammenhang keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die verspätete Meldung verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich zieht bzw. von anderen Stellen wie z.B. der Finanzbehörde oder der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft das Zutreffen Ihrer Angaben in Zweifel gezogen wird.
Eine Ruhendmeldung ist nur dann möglich, wenn alle im Klein-Transportgewerbe eingesetzten KFZ abgemeldet wurden.
Sowohl Ruhendmeldung als auch Wiederbetrieb sind persönlich oder
schriftlich zu melden und können nicht telefonisch erfolgen.