Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Spedition und Logistik, Fachgruppe

Gründungsvoraussetzungen

Spedition & Transportagenten

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Tätigkeit

Nach § 407 UGB ist Spediteur, wer gewerbsmäßig Güterversendungen durch Frachtführer im eigenen Namen auf fremde Rechnung übernimmt.

Transportagent ist, wer Güterversendungen durch Frachtführer im fremden Namen auf fremde Rechnung zustande bringt.

Voraussetzungen (national)

Branchenspezifische Gewerbeantritts- bzw. -ausübungsvoraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Speditionsprüfung (Verordnung BGBl. Nr.II  83/2003 in der Fassung II 399/2008).

Die Speditionsprüfung findet einmal jährlich (September/Oktober) in Graz statt. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt im Rahmen eines Kurses an der Berufsschule Mitterdorf. Für Auskünfte über Prüfungsvoraussetzungen, Termine zu Prüfung und Kurs sowie die Anmeldung steht in der
Fachgruppe Wien der Spediteure
Herr Michael Gröger
T +43 1 514 50-3577 sowie das
WIFI Graz
T +43 316 601-474 zur Verfügung.

Ebenso erfüllt die fachliche Qualifikation, wer 

  • den Lehrberuf "Speditionskaufmann" erfolgreich absolviert hat und in leitender Position oder selbständig mindestens drei Jahre fachlich tätig war oder
  • bestimmte schulische/universitäre Ausbildungen und längere fachliche Tätigkeiten nachweist (§ 1Verordnung BGBl. Nr. II 83/2003 in der Fassung II 399/2008) oder
  • eine zumindest fünfjährige leitende fachliche Tätigkeit nachweist. 

Voraussetzungen (EU/EWR)

Nichtösterreichische EU/EWR-Bürger können sich niederlassen, wenn sie durch ein Zeugnis der örtlich zuständigen Stellen Zuverlässigkeit, Konkursfreiheit und fachliche Kenntnisse (Regelfall: zumindest fünfjährige Tätigkeit als Unternehmer oder in leitender Stellung; § 373c GewO, Richtlinie 1999/42/EWG) nachweisen. Details sind der Information EU-Niederlassungsfreiheit zu entnehmen.

Gewerbebehörde

für Gewerbeanmeldung: örtlich zuständiges Magistratisches Bezirksamt
für EU/EWR-Niederlassung: Magistratsabteilung 63
 

Stand: 29.01.2019