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Transporteure - Wien

Attraktivierung kombinierter Verkehr

Erhöhung des generellen Gewichtslimits auf 41t für kranbare Sattelauflieger

Kranbare Sattelauflieger, die im Huckepackverkehr auf der Schiene eingesetzt werden können, weisen im Vergleich zu Standard- und Leichtbausattelanhängern ein höheres Eigengewicht auf. Die Differenz kann bis zu 1t betragen. Im kombinierten Verkehr dürfen diese Sattelanhänger mit 44t gefahren werden. Um den Einsatzbereich der Huckepack-Sattelanhänger zu erweitern, die Verladung auf die Schiene zu steigern und somit die Investition für Unternehmen rentabler zu gestalten, wurde in Österreich das Gewichtslimit bei der Verwendung von kranbaren Sattelaufliegern generell – auch außerhalb des kombinierten Verkehrs - auf 41t (von derzeit 40t) angehoben. Dies hat ein großes Verlagerungspotential auf die Schiene zur Folge, da bisher nur ca. 5% aller Sattelauflieger kranbar sind.

IKV – Innovationsförderprogramm Kombinierter Verkehr

Infos zur Förderung, die von der SCHIG abgewickelt wird

Die letzte Förderrichtlinie ist mit Ende 2020 ausgelaufen ist, eine Verlängerung des Programms um fünf Jahre wurde aber bereits von der Europäischen Kommission notifiziert. Eine entsprechende Veröffentlichung dieser Information sollte innerhalb der nächsten Wochen auf der Homepage des BMKs erfolgen – ab diesem Zeitpunkt ist diese Information dann auch offiziell. Die Beratungstätigkeiten für potentielle Förderwerber und –interessenten läuft einstweilen unterbrechungsfrei und in gewohnter Qualität weiter.


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