Transporteure, Fachgruppe

Das erweiterte Risikoeinstufungssystem und seine Konsequenzen

Mit 2017 ist die Liste der "schwersten Verstöße" erweitert worden.

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Mit 01.01.2017 ist die schon jetzt bestehende Liste der "schwersten Verstöße" auf insgesamt mehr als 20 Verwaltungsdelikte erweitert worden.  

Was gilt beispielsweise als schwerster Verstoß?

  • Gefahr im Verzug bei schweren Mängeln am Fahrzeug wie Bremssystem, Lenkanlage, Räder/Reifen etc.
  • Fälschung oder Vernichtung der Schaublätter/ Daten der Fahrerkarte
  • Verwendung einer gefälschten oder "fremden" Fahrerkarte
  • Fahren ohne gültige EU-Lizenz
  • fehlender Fahrtenschreiber/Geschwindigkeitsbegrenzer oder Manipulation der Geräte
  • Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes (N3) ≥ 20 Prozent


Hier finden Sie Unterlagen zum "Risikoeinstufungssystem" (Informationsveranstaltung vom 05.04.2017).