Lagerhalle
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Transporteure, Fachgruppe

Staplerführerschein/Kranschein

Informationen und Termine zu den WIFI-Kursen

Lesedauer: 1 Minute


  Sie haben Ihren Staplerführerschein/Kranschein

  • im Ausland gemacht und möchten diesen gerne umschreiben lassen?

    Bitte kontaktieren Sie unseren Kollegen Herrn Karl Machulka im WIFI.
    T +43 1 47677-5502 oder E machulka@wifiwien.at 

 

  • in Österreich gemacht und möchten mit diesem nun in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten?

    In diesem Fall müssen sie das Arbeitsinspektorat des jeweiligen Landes aufsuchen, die Umschreibung wird dort erledigt.

Fahrbewilligung

Mit dem Führen von Kranen und dem Lenken von selbstfahrenden Arbeitsmitteln dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, die über die Fahrbewilligung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers verfügen.

Die Fahrbewilligung für das Führen von Kranen bzw. das Lenken von Staplern darf nur erteilt werden, wenn der Nachweis der Fachkenntnisse (Stapler-, Kranprüfung o.Ä.) vorliegt.

AUVA erstelltes PDF-Dokument Bestätigung über die erteilte Fahrbewilligung zum Downloaden. (PDF)

Weitere Informationen auf der Homepage der AUVA.


Fragen? Das Team der Fachgruppe hilft Ihnen gerne weiter. 

Stand: 22.09.2022