Fokus auf Glaspipette aus der Flüssigkeit in Phiole tropft, ringsum weitere Phiolen im Ausschnitt
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Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1.8.2024 bis 30.9.2024

Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten

Lesedauer: 8 Minuten

Unionszulassung Biozidproduktfamilie Contec Calcium Hypochlorite Product Family

Die Produkte der Biozidproduktfamilie Calcium Hypochlorite Product Family (Wirkstoff Calcium hypochlorit) erhalten eine Unionszulassung für die Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind) gemäß der Beschreibung im Anhang.

Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingungen gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt. Die Biozidproduktfamilie Calcium Hypochlorite Product Family mit der Zulassungsnummer EU-0032017-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 31. August 2034 zugelassen.

Die Unionszulassung (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2175) gilt vom 24. September 2024 bis 31. August 2034

Unionszulassung Biozidproduktefamilie Kersia‘s Lactic acid based products

Die Produkte der Biozidproduktfamilie Kersia‘s Lactic acid based products (Wirkstoff L-(+)-Milchsäure) erhalten eine Unionszulassung für die Produktart 3 (Hygiene im Veterinärbereich) gemäß der Beschreibung im Anhang.

Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingungen gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt. Die Biozidproduktfamilie Kersia‘s Lactic acid based products mit der Zulassungsnummer EU-0031195-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 31. August 2034 zugelassen.

Die Unionszulassung (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2188) gilt vom 24. September 2024 bis 31. August 2034

Unionszulassung Biozidprodukt ClearKlens wipes based on IPA

Das Biozidprodukt ClearKlens wipes based on IPA (Wirkstoff 2-Propanol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 2 gemäß der Beschreibung im Anhang (Hinweis: Der Anhang dazu wurde nicht veröffentlicht).

Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingungen gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt. Das Biozidprodukt ClearKlens wipes based on IPA mit der Zulassungsnummer EU-0032009-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 31. August 2034 zugelassen.

Die Unionszulassung (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189) gilt vom 24. September 2024 bis 31. August 2034

Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie perform-IPA

Die Produkte der Biozidproduktfamilie „perform-IPA“ (Wirkstoff Propan-2-ol) wurden bereits mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1991 zugelassen. Nun wurde auf Grund verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamlie perform-IPA der Anhang neu veröffentlicht.

Die Änderungen (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2194) treten ab 25. September 2024 in Kraft. Die Unionszulassung gilt bis 30. November 2030.

Änderungen Unionszulassung Biozidprodukt Pesguard® Gel

Das Biozidprodukt Pesguard® Gel (Wirkstoff (E)-1-(2-Chlor–1,3 -thiazol-5-ylmethyl)-3-methyl-2-nitroguanidin (Clothianidin)) wurde bereits mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1044 zugelassen. Nun wurde auf Grund verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt Pesguard® Gel der Anhang neu veröffentlicht.

Die Änderungen (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2199) treten ab 25. September 2024 in Kraft. Die Unionszulassung gilt noch bis 30. Juni 2026.

Unionszulassung Biozidproduktfamilie SICO Biocidal Product Family

Die Produkte der Biozidproduktfamilie SICO Biocidal Product Family (Wirkstoff L-(+)-Milchsäure) erhalten eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 gemäß der Beschreibung im Anhang.

Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingungen gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt. Die SICO Biocidal Product Family mit der Zulassungsnummer EU-0029486-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 30. September 2033 zugelassen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2205 tritt am 25. September 2024 in Kraft. Die Unionszulassung gilt vom 25. September 2024 bis 30. September 2033.

Verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Hydrogen Peroxide Family 1

Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Hydrogen Peroxide Family 1“ zu ändern und die von der Ecolab Deutschland GmbH beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen. Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1423 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „Hydrogen Peroxide Family 1“ aufgeführt sind, unverändert.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2209 tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Nordkalk Filtra G

Nordkalk AB erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029371-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Nordkalk Filtra G“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Unionszulassung gilt vom 3. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2400 tritt 3. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Nordkalk SL 90

Nordkalk Oy Ab erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029713-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Nordkalk SL 90“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Unionszulassung gilt vom 3. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2404 tritt am 3. Oktober 2024 in Kraft.

Aufhebung Unionszulassung Biozidprodukt SchwabEX-Guard

Die Unionszulassung für das Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“, die dem Unternehmen Sumitomo Chemical Agro Europe SAS gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 mit der Zulassungsnummer EU-0025436-0000 erteilt wurde, wird aufgehoben.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/114 wird aufgehoben. Das Biozidprodukt „SchwabEX-Guard“ darf ab dem 3. April 2025 nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, und vorhandene Lagerbestände dieses Biozidprodukt dürfen ab dem 3. Oktober 2025 nicht mehr verwendet werden. 

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2405 tritt am 3. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Hydroflex IPA 70 Biocide

Die Hydroflex Group GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032170-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des gleichen Biozidprodukts „Hydroflex IPA 70 Biocide“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. November 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2409 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Soft Care Med H5

Diversey Europe Operations B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032018-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts „Soft Care Med H5“ auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. September 2034.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2419 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Ca(OH)2 PT03

Lhoist erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029520-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Ca(OH)2 PT03“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2422 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Ca(OH)2 PT02

Lhoist erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029527-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Ca(OH)2 PT02“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2423 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt SANICALCO S

CARMEUSE EUROPE S.A. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029398-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „SANICALCO S“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2424 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Nordkalk SL

Nordkalk AB erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029372-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Nordkalk SL“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2426 tritt am 7. Oktober 2024 in Kraft.

Die Unionszulassung gilt vom 7. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt EuLA Ca(OH)2 template

Lhoist erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029505-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „EuLA Ca(OH)2 template“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2430 tritt am 7. Oktober 2024 in Kraft.

Die Unionszulassung gilt vom 7. Oktober 2024 bis zum 30. November 2033.

Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Diversey Hydrogen Peroxide Product Family

Diversey Europe Operations B.V. wird eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029435-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „Diversey Hydrogen Peroxide Product Family“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang erteilt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2432 tritt am 7. Oktober 2024 in Kraft.

Die Unionszulassung gilt vom 7. Oktober 2024 bis zum 31. Oktober 2033.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Dinotefuran

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/416 wird auf den 30. November 2025 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2410 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Didecyldimethylammoniumchlorid

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Didecyldimethylammoniumchlorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß den Angaben in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird auf den 31. Juli 2027 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2411 tritt 6. Oktober 2024 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Pyriproxyfen

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Pyriproxyfen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß den Angaben in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird auf den 31. Juli 2027 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2416 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß den Angaben in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird auf den 31. Juli 2027 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2417 tritt 6. Oktober 2024 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung für Formaldehyd

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Formaldehyd zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1763 wird auf den 31. Juli 2027 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2421 tritt am 6. Oktober 2024 in Kraft.

Nichterneuerung Genehmigung Sulfurylfluorid und Aufhebung Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2402 der Kommission wurde die Genehmigung für Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 nicht erneuert. Daher ist es angezeigt, den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2101 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid aufzuheben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2101 wird aufgehoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2401 sowie der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2402 treten am 3. Oktober 2024 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Metofluthrin

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086 wird auf den 30. April 2026 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2460 tritt am 7. Oktober 2024 in Kraft.

Abweichung gegenseitige Anerkennung Zulassung des Hydrogencyanid enthaltenden Biozidprodukts URAGAN D2 durch Ungarn

Die von Ungarn vorgeschlagene Abweichung von der gegenseitigen Anerkennung, nämlich die Ablehnung der Erteilung einer Zulassung für das in Absatz 2 genannte Produkt, ist aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gerechtfertigt.

Absatz 1 gilt für das im Register für Biozidprodukte unter der folgenden Nummer geführte Biozidprodukt: BC-JN038446-27.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2420 ist an Ungarn gerichtet und wurde am 16. September 2024 kundgemacht.

Stand: 03.10.2024

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