Personen sitzen vor einer Bühne auf Sesseln und hören aufmerksam einer vortragenden Person zu, eine Person im Publikum blickt auf ein Programmheft
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Aktuelles Forderungsprogramm der WKÖ

Beste Rahmenbedingungen für EPU

Lesedauer: 3 Minuten

Über 60 Prozent aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Diese Entwicklung ist ein Resultat des Wandels von einer industriellen, von Großunternehmen geprägten Ökonomie hin zu einer Wissensökonomie. In dieser finden auch kleinste Unternehmen ihren Platz.

Unter dem Motto „Unternehmen wir es gemeinsam“ fordern die Wirtschaftskammern Österreichs für Selbständige ohne Mitarbeiter beste Rahmenbedingungen ein.

Das aktuelle Forderungsprogramm lautet: 

  • Unbefristete Rahmenfristerstreckung / früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld: Verkürzung der notwendigen Dauer der vor der Selbständigkeit liegenden unselbständigen Beschäftigung von 5 Jahren auf 3 Jahre.
  • Arbeitslosenversicherung für Selbständige im Rahmen des Opting-In-Modells
    • Flexiblere Eintrittsmöglichkeiten
      • Verlängerung der Eintrittsmöglichkeit von 6 auf 24 Monate. Gerade in der Gründungsphase fehlt oft die Zeit, sich mit der Frage des Opting-In in die AlV zu beschäftigten. Viele Selbständige wissen am Beginn auch nicht, wie erfolgreich sie sein werden. Eine längere Eintrittsfrist wäre sehr hilfreich.
      • Zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten: etwa bei Familiengründung (bei zusätzlicher mitversicherter Person), bei beruflicher Umorientierung (Person legt Gewerbe nach 3 Jahren zurück und beginnt ein anderes Gewerbe)
      • Verbindliche und eindeutige Info über Zeitpunkt des spätestens möglichen Eintritts (in der Praxis oft nicht ganz klar, ab wann die Eintrittsfrist läuft)
    • Flexiblerer Ein- und Ausstieg während der Selbständigkeit: derzeitige 8-jährige Bindungsfrist zu lang, Verkürzung auf 5 Jahre
    • Parallel dazu entsprechende flexible Wahl der Beitragsgrundlage.
  • Vorsteuerabzug für PKW: Der derzeitige österreichische Vorsteuerabzug ist im EU-Vergleich stark eingeschränkt. Es soll deshalb eine Ausweitung des Vorsteuerabzugs auf alle betrieblich genutzten Fahrzeuge erfolgen, insbesondere soll eine Ausweitung nach ökologischen Kriterien (alternativer Antrieb) forciert werden. Analog muss die Vorsteuerabzugsfähigkeit für alle PKW-Kosten möglich sein (z.B. Reparaturen, Reifen, Service, Treibstoffe etc).
  • Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten: Für neue, abnutzbare körperliche Anlagegüter soll im ersten Jahr eine vorzeitige/degressive Abschreibung in Höhe von 50 % genutzt werden können. Zudem sind weitere flexible Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen.
  • Abschaffung von Bagatellsteuern: Die ersatzlose Streichung zahlreicher steuerlicher Bestimmungen mit geringer Aufkommenswirkung, aber hoher administrativer Belastung für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige (Bagatellsteuern, wie z. B. Werbeabgabe, Rechtsgeschäftsgebühren) würde wesentlich zur Systemvereinfachung beitragen.
  • Keine Beitragspflicht bei Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus: Personen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Personengesellschaft wie OG bzw. KG oder einer Kapitalgesellschaft wie die GmbH nach dem GSVG pflichtversichert sind, können nur vom Beitrag befreit werden, wenn die Gesellschaft während des Zeitraumes des Wochengeldbezuges operativ nicht tätig ist. Eine Meldung sollte hier reichen. 

Bereits in der Vergangenheit für EPU erreicht

Folgende Punkte aus dem Forderungsprogramm der Wirtschaftskammer für Ein-Personen-Unternehmen konnten erfolgreich umgesetzt werden:

  • Verlängerung der Regelung zum Krankengeld für Selbständige bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung des Betrages von 800,- Euro auf 1.000,- Euro.
  • Senkung der Einkommensteuertarife: in der 2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (ab Juli 2022), in der 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (ab Juli 2023).
  • Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 %
  • Kleinunternehmerregelung: Erhöhung der Umsatzgrenze, ab der Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen, von 30.000 Euro auf 35.000 Euro
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Verdoppelung des Betrags auf 800,- Euro für die Abschreibung von Laptop, Handy, Schreibtischsessel & Co. mit dem Jahr 2020
  • Krankenversicherungsbeitrag: Senkung um 0,85 Prozentpunkte mit 1.1.2020
  • Einfachere Pauschalierung: bessere Berücksichtigung der getätigten Betriebsausgaben und dadurch Senkung der bürokratischen Belastung; die Einkommensteuererklärung fällt praktisch weg (betrifft ca. 50.000 Steuererklärungen)
  • Krankengeld für Selbständige bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag
  • Mehr Rechtssicherheit für Selbständige: Mit 1. Juli 2017 gibt es für Selbständige verlässliche Rechtssicherheit bei der Versicherungszuordnung. Künftig ist die SVA in das Zuordnungsverfahren eingebunden - und das von Anfang an
  • Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung in der SVA auf das Niveau von Angestellten (auf rd. € 400,-), ab 1.1.2016.
  • Beinahe Verdoppelung des Wochengeldes für Unternehmerinnen.
  • Halbierung des Selbstbehaltes von Arztkosten bei Erreichung von individuellen Gesundheitszielen im Rahmen des Vorsorgeprogramms der SVA.
  • Kostenbeteiligungsdeckel für alle Selbstständigen bei 5 % des Einkommens bei eigenverantwortlicher Mitwirkung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
  • Überbrückungshilfe der SVA in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen bei vorübergehendem Einkommensrückgang unter die Mindestbeitragsgrundlage.
  • GmbH-Reform mit Herabsetzung der Höhe des Stammkapitals auf € 10.000.
  • Unbefristete Verlängerung der Förderung für den/die erste(n) Mitarbeiter:in für die ersten 12 Monate in Höhe von 25 % des Bruttoentgelts.

Stand: 28.06.2022

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