Kärnten: Beteiligungsfinanzierung

Programm des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) unterstützt mit alternativen Finanzierungsinstrumenten

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Kärnten
Förderart:
Beteiligung

Förderungswerber

Alle Unternehmen außer

  • Banken und Versicherungen
  • Handel
  • Straßengüterverkehr
  • Luftverkehr
  • Unternehmensberatung
  • Immobilien- und Vermögenstreuhänder
  • Finanzdienstleistung

Förderungszweck

Erleichterung der Finanzierung durch Beteiligung

Förderungsgegenstand

Projekte,

  • die eine besondere Herausforderung für die Unternehmensentwicklung darstellen und das Unternehmen strategisch neu positionieren,
  • beziehungsweise die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig sichern und verbessern.

Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 300.000,- betragen 

  • Investitionen
    • in materielle und immaterielle Anlagen,  
    • in die Erschließung neuer Märkte,
      Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastruktur,
  • Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit.

Ausschlussgrund

Unternehmer in Schwierigkeiten

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung und Gewährung von Beteiligungen.

Die Beteiligung kann durch alle rechtlich zulässigen fremd- und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen erfolgen.

Anmerkung

Besondere Regelungen für Laufzeit, Rückführung und Sicherstellung

Einreichung

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Völkermarkter Ring 21-23
9020 Klagenfurt
T +43 463-55800
F +43 463-55800-22 
W www.kwf.at

Richtlinientext als PDF

KWF-Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.