Burgenland fördert Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben
Für innovative und technologieorientierte Produktion und Dienstleistungen
Einstellungen
Förderungswerber
Die Förderung umfasst physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgenland zuhause ist. Förderwerber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Großunternehmen sind nur möglich, wenn die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland umfasst.
Förderungszweck
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern.
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispielsweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein.
Ausschlussgrund
Die Ausschlussgründe sind der Richtlinie zu entnehmen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist. Die maximale Förderintensität ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über den Antrag auf
www.wirtschaftsagentur-burgenland.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.