Wien: creative_project 2018 – Zuschussförderung für die Kreativwirtschaft
Barzuschuss für die Entwicklung von kreativen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
Einstellungen
Förderungswerber
Gründer und bestehende Wiener Unternehmen der Kreativwirtschaft
Kreativwirtschaft:
- Architektur
- Design
- Kunstmarkt
- Mode
- Multimedia (inkl. Games)
- Verlagswesen
- Musikwirtschaft
- Filmwirtschaft (inkl. Animation und Visualisierung)
Förderungszweck
Unterstützung bei der Entwicklung und (medialen) Distribution kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozessen und Services, die sich explizit an Akteure der Kreativwirtschaft richten.
Förderungsgegenstand
- Personalkosten
- externe Dienstleistungen
- materielle und immaterielle Anlagegüter
- Sach- und Materialkosten
- Reisekosten im Projektzusammenhang
Ausschlussgrund
- keine nachhaltige wirtschaftliche Ausrichtung
- kein nachvollziehbares Geschäftskonzept
- Mindestbemessungsgrundlage unter 10.000 Euro
Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: Barzuschuss
Förderquote: max. 50% der förderbaren Kosten
Diese kann im Rahmen von Calls auf max. 60% der förderbaren Kosten erhöht werden.
Mindesbemessungsgrundlage: 10.000 Euro je Projekt
Förderhöhe: max. 150.000 Euro je Projekt
Projektlaufzeit: max. 2 Jahre
Frauenbonus: 5.000 Euro je Projekt
Anmerkung
Einreichung:
Die Einreichung ist laufend möglich. Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip
Auszahlung: max. 50 % Akonto nach Förderzusage und Nachweis des Projektstarts, Schlusszahlung nach Projektabschluss
Einreichung
Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E
Richtlinientext als PDF
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Onlineeinreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.