Wien: creative_project 2018 – Zuschussförderung für die Kreativwirtschaft

Barzuschuss für die Entwicklung von kreativen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2018 - 31.12.2023
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gründer und bestehende Wiener Unternehmen der Kreativwirtschaft

Kreativwirtschaft:

  • Architektur
  • Design
  • Kunstmarkt
  • Mode
  • Multimedia (inkl. Games)
  • Verlagswesen
  • Musikwirtschaft
  • Filmwirtschaft (inkl. Animation und Visualisierung)

Förderungszweck

Unterstützung bei der Entwicklung und (medialen) Distribution kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozessen und Services, die sich explizit an Akteure der Kreativwirtschaft richten.

Förderungsgegenstand

  • Personalkosten
  • externe Dienstleistungen 
  • materielle und immaterielle Anlagegüter
  • Sach- und Materialkosten
  • Reisekosten im Projektzusammenhang

Ausschlussgrund

  • keine nachhaltige wirtschaftliche Ausrichtung 
  • kein nachvollziehbares Geschäftskonzept
  • Mindestbemessungsgrundlage unter 10.000 Euro

Art und Ausmaß der Förderung

Art der Förderung: Barzuschuss
Förderquote:
 max. 50% der förderbaren Kosten
Diese kann im Rahmen von Calls auf max. 60% der förderbaren Kosten erhöht werden.
Mindesbemessungsgrundlage: 10.000 Euro je Projekt
Förderhöhe: max. 150.000 Euro je Projekt
Projektlaufzeit: max. 2 Jahre

Frauenbonus: 5.000 Euro je Projekt

Anmerkung

Einreichung: 

Die Einreichung ist laufend möglich. Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.

Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip

Auszahlung: max. 50 % Akonto nach Förderzusage und Nachweis des Projektstarts, Schlusszahlung nach Projektabschluss

Einreichung

Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E

Richtlinientext als PDF

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Onlineeinreichung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.