Steiermark: Förderung öffentlicher Schnellladestationen für Elektro-Fahrzeuge
Für neue wie auch bestehende Standorte zur technischen Aufrüstung
Einstellungen
Förderungswerber
Natürliche und juristischen Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderungsgegenstand
Planung- und Errichtung von Schnellladestationen
Ausschlussgrund
Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben oder entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss i.H.v. max. 25 % bzw. max.€ 40.000, -- der förderungsfähigen Kosten
- zusätzlich max. 15 % bzw. max. € 25.000, -, wenn sich innerhalb einer Entfernung von 10 km keine E-Ladestation ≥ 50 kW befindet, die täglich rund um die Uhr barrierefrei zugänglich und benutzbar ist
Förderungsfähige Kosten:
Simulation und Planung der Anlage, Schnellladestation, Kommunikationsmodul, Grabungsarbeiten, Zählpunkterrichtung, Netzanschlusskosten, Elektroinstallation, gegebenenfalls Verteilerkasten
Weitere Details in der Ökofonds Ausschreibung: Förderung von öffentlichen Schnellladestationen für Elektro-Fahrzeuge - Technik Steiermark - Land SteiermarkAnmerkung
- Gefördert wird ausschließlich Ökostrom gemäß Stromkennzeichnung der E-Control (Produktmix). Bei Photovoltaikanlagen gelten 10 kWp als Untergrenze.
- Anspeisung der Schnellladestation muss über einen eigenen Zählpunkt erfolgen.
Einreichung
VOR Projektbeginn von 1. März 2023 bis 31. Oktober 2023 mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich online.
An das Land Steiermark 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Rückfragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Klimaschutz
Landhausgasse 7
8010 Graz
T +43 316 877 4351
F +43 316 877 3780
M oekofonds@stmk.gv.at
www.technik.steiermark.at/oekofonds
Richtlinientext als PDF
Ökofonds Schnellladestationen Ausschreibung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.