WAFF Wien: Weiterbildungsförderung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
Aus- und Weiterbildungen zur Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen
Einstellungen
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmer:innen
- die ihre Gewerbeberechtigung oder ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
- über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen
- GSVG pflichtversichert sind
- keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt haben
Förderungszweck
Unterstützung für die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Gruppe der Ein-Personen-Unternehmen.
Förderungsgegenstand
Aus- und Weiterbildungen, die auf die Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen ausgerichtet sind.
- Verbesserung von kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen
- Erwerb und Verbesserung digitaler Kompetenzen
- Verbesserung sprachlicher Kompetenzen
Ausschlussgrund
- Förderungen für berufliche Ausbildungen, für fachliche Basisqualifizierung und/oder fachliche Fortbildung.
- Neue Selbstständige und FreiberuflerInnen die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschafter einer offenen Gesellschaft und Komplementäre einer Kommanditgesellschaft
Art und Ausmaß der Förderung
Barzuschuss
Förderquote: 80 % der Weiterbildungskosten
Förderhöhe: max. 2.000 Euro
Anmerkung
- Anträge müssen VOR oder bis spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn gestellt werden.
- Die Aus- und Weiterbildung muss bei vom waff anerkannten Kurs-Instituten stattfinden.
Einreichung
Fördergeber:
waff – Wiener ArbeitnehmerInnen
Förderungsfonds
T +43 1 800 86 86 86 | E mailto:waff@waff.at
Richtlinientext als PDF
Download Eckdaten
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Online-Einreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.