Kärnten: Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderung zur Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen aller Branchen und Unternehmensgrößen

Förderungszweck

Förderung von F&E-Vorhaben

Förderungsgegenstand

Kosten, die auch von Bund oder EU gefördert werden. Sonst individuelle Festlegung

Ausschlussgrund

-

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 500.000 Euro; in Sonderfällen auch darüber.

Anmerkung

In der Regel muss das Projekt auch vom Bund oder EU gefördert werden.

Einreichung

KWF − Forschung, Entwicklung und Innovation

Richtlinientext als PDF

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Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.