Förderung von nationalen und internationalen F&E-Kooperationen

Standort Wien - Barzuschuss für Unternehmen, Unternehmen, die nationale oder internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen anbahnen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2018 - 31.12.2023
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Bestehende Wiener Unternehmen sowie Wiener Unternehmen in Gründung und  Forschungseinrichtungen. Großunternehmen bzw. Forschungseinrichtungen nur mit partnerschaftliche Einreichungen mit zumindest einem Wiener KMU als Partner möglich.

Förderungszweck

Unterstützung der Anbahnung und Vorbereitung einer Forschungspartnerschaft und der Ausarbeitung einer (gemeinsamen) Forschungsstrategie

Förderungsgegenstand

  • Personalkosten
  • Kosten für externe Dienstleistungen (Beratungsleistungen im Zuge der Vertragsgestaltung und beim Erstellen des Forschungskonzepts)
  • Reisekosten in unmittelbarem Projektzusammenhang 

Gemeinkostenzuschlag

Unternehmen, die älter als 1 Jahr sind, erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen Zuschlag von 20 % auf die anerkennbaren Personalkosten. Gründerinnen bzw. Gründer (Unternehmensalter bis zu max. 1 Jahr) erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen erhöhten Zuschlag von 30 % auf die gesamten anerkennbaren Projekteinzelkosten 

Ausschlussgrund

  • kein Wiener Unternehmen laut Richtlinie
  • kein partnerschaftlicher Antrag mit Wiener KMU
  • Projektgröße von 10.000 Euro unterschritten
  • ...

Art und Ausmaß der Förderung

Barzuschuss

Förderquote: max. 75 % der förderbaren Kosten

Förderhöhe: max. 30.000 Euro pro Projekt

Bei Calls auch höher (bis max. 50.000 Euro) oder niedriger möglich.


Anmerkung

Zielspezifische Bewertungskriterien:

Über die allgemeinen Bewertungskriterien hinaus, kann es im Bewertungsschema, das auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien zu finden ist, auch spezifische Kriterien mit deren Gewichtung geben.

Einreichung

Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen

T +43 1 25200 - 402 E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Die Einreichung ist laufend möglich. Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.

Richtlinientext als PDF

Download Eckdaten
Download Richtlinie
Onlineeinreichung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.